Atommüll in der Asse: Früherer Beginn der Rückholung?

von Marc Angerstein




Region. Ein früherer Beginn der Rückholung des Atommülls im maroden Bergwerk Asse II scheint möglich. "Die Erkundungsarbeiten für Schacht 5 werden fortgesetzt." Dies war eine der Kernbotschaften von Dr. Jörg Tietze vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), der die Asse II-Begleitgruppe (A2B) in ihrer letzten Sitzung über den Bearbeitungsstand der Eignungsuntersuchung des Schacht 5 informierte. "Wenn alles gut läuft, sind wir zum Ende diesen Jahres fertig." Das Ziel: Die Bergung des Atommülls aus der Asse. Dazu gäbe es unverändert mehrere Optionen, bei einer Variante prüft das BfS einen "schnelleren Beginn der Rückholung."

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Atommüll in der Asse. Foto: regionalHeute.de

Dem Bericht zufolge, sei zur Eignung des derzeit untersuchten Standortes für die Errichtung des Schachtes 5 und der notwendigen Infrastruktur derzeit weder eine negative noch eine positive Aussage möglich. "Dafür sind erst alle notwendigen Erkundungen abzuschließen und eine Auswertung der Ergebnisse durchzuführen", so Dr. Tietze. Zur Zeit werden Eignungsuntersuchungen zur Charakterisierung und Bewertung des Gebirgsaufbaus im Bereich des geplanten Schachtansatzpunktes und der erforderlichen Infrastrukturräume mittels über- und untertägiger Bohrungen durchgeführt. Dabei wurde bisher noch kein geologisches Modell erstellt und eine Bewertung der geologischen Daten für den Schachtbau nach Abschluss aller Arbeiten und unter Berücksichtigung aller Kriterien stehe noch aus, so der Fachmann.


Diesen Bericht nahmen die Mitglieder der Asse II-Begleitgruppe sehr neutral auf, obwohl deren Hauptforderung unverändert ist, den Schacht 5 so zügig wie möglich zu bauen.

Vorgehensweise zur Rückholung


Matthias Ranft vom BfS informierte die A2B über die Neuausrichtung der Faktenerhebung und Vorgehensweise zur Rückholung des leicht- und mittelradioaktiven Mülls aus dem maroden Bergwerk.
Er verwies auf wesentliche veränderte Rahmenbedingungen, im Vergleich zu älteren Ansätzen. So lege die "Lex Asse" (Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse 2) die Rückholung gesetzlich fest. Die Rückholung könne demnach nur abgebrochen werden, wenn die Genehmigungsfähigkeit der Rückholung nicht gegeben sei.

Ranft stellte dem Gremium ein Optimierungsziel zur langfristigen radiologischen Sicherheit vor. Generell sollten Optimierungsziele ermittelt und priorisiert werden. Dabei stellte er eine Möglichkeit der Rückholung vor, die der Philosophie "vom Einfachen zum Komplexen" folgt. Bezogen auf Paragraph 57b(2) des Atomgesetzes ("Die Schachtanlage ist unverzüglich stillzulegen ... Die Stillegung soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen") erklärte der Experte, dass die Rückholung unverzüglich beginnen müsse. Als primäres Optimierungsziel nannte Ranft den "frühstmöglichen Abschluss der Rückholung der radioaktiven Abfälle." Dabei benannte Ranft einen möglichen Widerspruch, der darin besteht, dass möglichst schnell Inventar mit höherem radiotoxischem Gefahrenpotential entfernt werden solle. Dabei müsse nämlich die Reihenfolge der Räumung der Einlagerungskammern in der Asse entsprechend der Dosisrelevanz in der Biosphäre berücksichtigt werden.

Früherer Beginn der Rückholung?


Bisher ist das BfS in den Planungen von drei Schritten ausgegangen: Die Einlagerungskammern 7/750 und 12/750 sollten im ersten Schritt angebohrt werden. Nach Beendigung dieser Erkundungsmaßnahmen sollte im zweiten Schritt der Abfallzustand erforscht werden, um im dritten Schritt mit einem probeweisen Bergen der Abfälle zu beginnen. Nun hat die Arbeitsgruppe des BfS zunächst einen Verzicht auf Schritt 2 und 3 empfohlen und prüft derzeit einen früheren Beginn der Rückholung des Atommülls. Nach einer Erkundung und Planung könne der Transport des Atommülls eventuell über den vorhandenen Schacht 2 möglich sein, wenn bis dahin ein Zwischenlager verfügbar sei. Dies sei wahrscheinlich möglich, da die Firste der Kammer 7/725 gesichert sei und eine Anbindung zum Wendel bestehe. Außerdem gäbe es eine Anbindung an die Radonbohrung.

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Die Neuausrichtung der Vorgehensweise zur Rückholung des Atommülls aus der Asse wurde der A2B vom BfS vorgestellt. Foto: Marc Angerstein

Deshalb soll nun der erste Schritt der Faktenerhebung zielgerichtet weitergegangen werden, also Abschluss des Erkundungsprogramms an der Einlagerungskammer 7/750 und Beginn der Erkundung der Kammer 12/750 von der 700-Meter-Sohle. Da auf die bisherigen Planungsschritte 2 und 3 der Faktenerhebung verzichtet werden soll, werden nun wohl direkt Maßnahmen zur Rückholung im eigentlichen Sinne eingeleitet. Formal heißt das "Geordnete Beendigung der laufenden Planungsarbeiten und Prüfung des Beginns der Rückholung, also Planung und Genehmigung", so Matthias Ranft. "Dazu müssen dann noch die Techniken zum Herausholen der eingelagerten Gebinde gefertigt und erprobt werden." Ranft verwies innerhalb seines Berichtes darauf, dass der etwaig vorgezogene Beginn der Rückholung Konsequenzen auf die Verfügbarkeit eines Zwischenlagers haben werde.

Genehmigungen sollen geplant werden


Ranft zufolge sollten künftig alle erforderlichen Genehmigungsverfahren auf Grundlage einer eigens dafür zu schaffenden Genehmigungsplanung erfolgen. "Das BfS erwartet eine Einschätzung darüber, was das Niedersächsische Umweltministerium bergrechtlich genehmigen würde." Dann stünde einer besseren Ausnutzung des durch Paragraph 57b Atomgesetz vorgegebenen Grundprinzips zur gewollten Beschleunigung der Rückholung durch Vermeidung überkonsivativer Annahmen nichts im Weg.


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