Auch Kinder-Tagespflege soll von Gebühren befreit werden

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Der Landkreis schlägt vor, auf die Beiträge für die Tagespflege zu verzichten. Symbolfoto:  Sandra Zecchino
Der Landkreis schlägt vor, auf die Beiträge für die Tagespflege zu verzichten. Symbolfoto: Sandra Zecchino | Foto: Sandra Zecchino

Landkreis. Der Landkreis Goslar will nun auch die Gebühren für die in der Tagespflege betreuten Kinder verzichten. Dies geht jedenfalls aus einer Vorlage hervor, die im kommendenJugendhilfeausschuss am 23. Mai dem Gremium vorgelegt werden soll.


Die Verwaltung teilt mit, dass die ab dem 1. August 2018 geltende Beitragsfreiheit in Kindergärten wird auch für die in Tagespflege betreuten Kinder eingeführt werden soll.Der Landkreis Goslar will ab dem 1. August bei der Förderung von Kindern in Kindertagespflege auf die Festsetzung von Kostenbeiträgen verzichten, sofern die Kinder das dritte Lebensjahr vollendet haben.Der Verzicht auf die Festsetzung von Kostenbeiträgen soll unabhängig von einer möglichen Kostenbeteiligung durch das Land Niedersachsen erfolgen, heißt es in der Vorlage.

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung sieht vor, einen Anspruch für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres auf beitragsfreien Besuch für eine Betreuungszeit von höchstens acht Stunden täglich einzuführen. Die Eltern sollen in diesem Rahmen von Elternbeiträgen freigestellt werden. Für Betreuungszeiten über acht Stunden und Verpflegungskosten können weiterhin Elternbeiträge erhoben werden.

Tagespflege soll nicht benachteiligt werden


Der Landkreis Goslar ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe nicht selbst Betreiber von Kindertageseinrichtungen, sondern hat diese Aufgabe auf die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet übertragen. Neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen, zu denen Krippen, Kindergärten und Horte zählen, ist im Landkreis Goslar die Kindertagesbetreuung durch Tagespflegepersonen etabliert. Im Landkreis Goslar werden 114 Kinder im Alter ab drei Jahren durch eine Tagespflegeperson gefördert.

Wenn nun die Förderung von Kindern ab drei Jahren in Kindergärten beitragsfrei sein wird, Eltern von gleichaltrigen Kindern in Tagespflege aber zu Kostenbeiträgen herangezogen werden, droht die Nachfrage nach Tagespflege wegzubrechen. Die Folge wäre eine steigende Nachfrage nach Plätzen in Kindergärten, die allerdings an Kapazitätsgrenzen stoßen würde. Der Landkreis Goslar wäre als örtlicher Träger der Jugendhilfe nur bedingt in der Lage, den gegen ihn gerichteten Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung sicherzustellen.


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