Behörden halten an Verbotszonen am Himmelfahrtstag fest


Die Innerstetalsperre. Foto: Alec Pein | Foto: Alec Pein

Goslar. Auch in diesem Jahr halten die Behörden an den Verbotszonen am Himmelfahrtstag (Donnerstag, 25. Mai 2017) fest.

Betroffen sind die Innerstetalsperre, die Granetalsperre und die Steinbergwiesen bei Goslar. Entsprechende Allgemeinverfügungen wurden bereits veröffentlicht.

Diese Entscheidung treffen die Städte Goslar und Langelsheim sowie das Niedersächsische Forstamt Clausthal nach Abstimmung mit Polizei und Kreisverwaltung nicht zum ersten Mal. Bereits seit 2013 wird diese Vorgehensweise praktiziert.

Auslöser für diesen Schritt waren massive Ausschreitungen im Rahmen der „Vatertags-Feierlichkeiten“ im Jahr 2012. Damals hatten sich große Menschengruppen an der Granetal- und Innerstetalsperre zum gemeinschaftlichen Feiern verabredet. Die Veranstaltungen eskalierten derart, dass mehrfaches Eingreifen der Polizei nötig war. Neben lautstarken Pöbeleien, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen entzündeten die Gruppen wilde Lagerfeuer und hinterließen große Müllansammlungen. Nach erneuten Ausschreitungen im Jahr 2013 auf den Steinbergwiesen bei Goslar wird dieses Gebiet seitdem ebenfalls in die Verbotszonen einbezogen.


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