"Böttcherkuhle" soll Vechelde attraktiver machen

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Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich zentral im Siedlungsbereich des Gemeindeteils Vechelde. Grafik: Gemeinde Vechelde
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich zentral im Siedlungsbereich des Gemeindeteils Vechelde. Grafik: Gemeinde Vechelde

Vechelde. Eine zeitgemäße Neugestaltung des Spiel- und Freizeitangebotes für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Vechelde soll mit dem Bauvorhaben "Böttcherkuhle" geschaffen werden. Der entsprechende Bebauungsplanentwurf soll demnächst ausgelegt werden. Darüber wird der Ortsrat Vechelde/Vechelade in seiner Sitzung am kommenden Dienstag informiert.


Der Ortsrat wird außerdem darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 26. Februar bis einschließlich 2. März 2018 stattgefunden habe und bei der Gemeinde Vechelde keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen seien.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Vechelde soll nun die öffentliche Auslegung sowie die gleichzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschließen. Der Bebauungsplan "Böttcherkuhle" soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Von einer Umweltprüfung sei abzusehen.

Zeitgemäße Neugestaltung des Spiel- und Freizeitangebotes


Die Aufstellung des Bebauungsplans sei notwendig, um die Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde für die vorhandene Park- und Freizeitanlage, die sogenannte Böttcherkuhle, bauplanungsrechtlich abzusichern. Konkretes Ziel sei die zeitgemäße Neugestaltung des Spiel- und Freizeitangebotes, um das Gelände für alle Altersgruppen der
Bevölkerung wieder attraktiver zu gestalten. Die Kosten für die Maßnahmen zur Herrichtung der öffentlichen Grünfläche werden auf rund 200.000 Euro geschätzt.

Bebauungsplan aus den 50er Jahren muss überholt werden


Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich zentral im Siedlungsbereich des Gemeindeteils Vechelde. Das Planungserfordernis werde zum Anlass genommen, die Zone zwischen dem zentralen Versorgungsbereich "Ortszentrum" und den anschließenden Baugebieten an dieser Stelle im Sinne der Bestandsnutzungen und der Entwicklungsvorstellungen
der Gemeinde bauplanungsrechtlich zu regeln. So bestünden mit dem bisher geltenden Bebauungsplan aus den 50er Jahren keine klaren Ordnungskriterien, die die Ansprüche an ein modernes Ortszentrum erfüllen. So stamme der geltende Bebauungsplan noch aus der Zeit vor der Gebietsreform, in der die heutige Entwicklung der Gemeinde mit einem deutlich verdichtetem Grundzentrum in der Peripherie des Oberzentrums Braunschweig noch nicht absehbar gewesen sei.


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