Deutsche Bahn verhängt Alkoholverbot in Zügen

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Auf einigen Strecken der Deutschen Bahn darf ab dem 1. Januar 2018 kein Alkohol mehr getrunken werden. Symbolfoto: Anke Donner/Werner Heise
Auf einigen Strecken der Deutschen Bahn darf ab dem 1. Januar 2018 kein Alkohol mehr getrunken werden. Symbolfoto: Anke Donner/Werner Heise | Foto: Anke Donner/Werner Heise

Region. Wie einer Mitteilung der Deutschen Bahn AG zu entnehmen ist, wird in Niedersachsen und Bremen ab dem 1. Januar auf ausgewählten Linien ein Alkoholverbot im Nahverkehr eingeführt. Dies gilt dann auch für viele Strecken in der Region Braunschweig.


Verboten sei laut Deutsche Bahn dann sowohl der Konsum alkoholischer Getränke als auch das Mitführen solcher Getränke, die zum Verzehr vor Ort bestimmt sind - beispielsweise geöffnete Flaschen. Unbeanstandet blieben alkoholische Getränke, die verschlossen zum Beispiel vom Einkauf nach Hause transportiert werden.

DB Regio komme hier den Wunsch aus zahlreichen Kundenbefragungen nach, wonach die Mehrheit der Fahrgäste ein generelles Alkoholverbot befürworte sowie dem Wunsch der Aufgabenträger. Bestehende Verbote würden einen positiven Einfluss auf die Sauberkeit in den Zügen sowie das subjektive Sicherheitsempfinden der Reisenden zeigen, so das Unternehmen.

Verstoß kostet 40 Euro


Während einer zweimonatigen Einführungsphase soll aktiv auf das Verbot hingewiesen und somit an die Einsicht der Kunden appelliert. Diese Züge werden mit Piktogrammen gekennzeichnet. Das Verbot wird in den Beförderungsbedingungen des Personenverkehrs, im Niedersachsentarif und in den Verbundtarifen geregelt. Nach der Einführungsphase wird ab dem 1. März bei Verstoß gegen das Alkoholkonsumverbot 40 Euro erhoben.

Laut Deutsche Bahn AG gilt das Alkoholverbot in den Zügen der Deutschen Bahn auf folgenden Strecken:


  • Göttingen - Kreiensen - Bad Harzburg

  • Braunschweig - Seesen - Herzberg

  • Braunschweig - Schöppenstedt

  • Braunschweig - Salzgitter-Lebenstedt



Kein Alkohol in metronom-Zügen


Auch in den Zügen der metronom Eisenbahngesellschaft mbH, zu denen auch die erixx- und ennozüge gehören, darf kein Alkohol konsumiert werden. Wie Björn Pamperin Leiter Unternehmenskommunikation, auf Nachfrage von regionalHeute.de mitteilte, gilt dies bereits seit dem Jahr 2009. "metronom hat das Alkoholkonsumverbot 2009 erfunden und war damit die erste Eisenbahngesellschaft", so Pamperin. Wer gegen dieses Verbot verstößt muss mit einer Strafe von 40 Euro rechnen.Alkohol im Zug führe häufig zu jeder Menge Müll, Verschmutzung und Lärm. Das würde denFahrgästen nicht gefallen und die Gäste würden sich bedroht oder unwohl fühlen. Eine Umfrage ergab, dass sich mehrals 85 Prozent der Befragten ein striktes Alkoholkonsumverbot im Zug wünschen würden, teilt das Unternehmen mit.


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