Direktvergabe möglich: Stadtbus bleibt Stadtbus


Für den Busfahrer gibt es gerade die wohlverdiente Pause, für die Stadtbus Goslar GmbH geht es am Jahresende nahtlos weiter: Auch die kommenden Jahre befördert der Stadtbus Fahrgäste in Goslar. Foto: Stadt Goslar
Für den Busfahrer gibt es gerade die wohlverdiente Pause, für die Stadtbus Goslar GmbH geht es am Jahresende nahtlos weiter: Auch die kommenden Jahre befördert der Stadtbus Fahrgäste in Goslar. Foto: Stadt Goslar | Foto: Stadt Goslar

Goslar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtbus Goslar GmbH können aufatmen: Sie bleibt auch über das Jahr 2018 hinaus der Anbieter für den öffentlichen Personennahverkehr in der Stadt. Der Direktvergabe der Verkehrsleistung steht nichts mehr im Weg.


Die Landesnahverkehrsgesellschaft in Hannover hat auf Anfrage der Stadtbus GmbH mitgeteilt, dass kein anderes Verkehrsunternehmen einen eigenwirtschaftlichen Antrag eingereicht habe. Die Stadt musste aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Verkehrsleistung im EU-Amtsblatt veröffentlichen. 2013 wurde eine rechtliche Rahmenbedingung des Bundes im Personenbeförderungsgesetz geändert, teilt die Stadt Goslar mit. Private Betreiber, die ohne öffentliche Zuschüsse auskommen, sind demnach bei der Vergabe im öffentlichen Nahverkehr bevorzugt zu behandeln – zum Nachteil gemeinwirtschaftlicher Verkehrsunternehmen, die für ihr Fahrpersonal ausgewogene Tarifverträge anwenden.

Kein Angebot von privaten Unternehmen


Für den Nahverkehr in Goslar ging innerhalb der dreimonatigen Frist, also seit der Veröffentlichung am 31. Oktober 2017, allerdings kein Antrag eines privaten Verkehrsunternehmens ein. Demnach kann die Durchführung der Verkehrsleistung in der Stadt Goslar, wie von Politik und Verwaltung beabsichtigt, im Rahmen einer Direktvergabevereinbarung, die zwischen dem Regionalverband Großraum Braunschweig und der Stadt Goslar abgeschlossen wird, auf das 100-prozentige Tochterunternehmen Stadtbus Goslar GmbH übertragen werden. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag läuft ab dem 15. Dezember 2018 für die Dauer von zehn Jahren.


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