Erdölförderung: Kreistagsfraktionen fordern Umweltprüfung

von Frederick Becker


Vor Erdölförderungen im Wasserschutzgebiet sollte es nach Ansicht von CDU, SPD und der Gruppe ULG/FDP eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben. Symbolfoto: Nick Wenkel
Vor Erdölförderungen im Wasserschutzgebiet sollte es nach Ansicht von CDU, SPD und der Gruppe ULG/FDP eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben. Symbolfoto: Nick Wenkel | Foto: pixabay

Gifhorn. Im Trinkwasserschutzgebiet Schönewörde soll Erdöl gefördert werden. Im Kreistag machen sich drei Fraktionen für eine Umweltvertäglichkeitsprüfung stark, nämlich die CDU, SPD und die Gruppe ULG/FDP.


Der Antrag lautet: "Die Kreisverwaltung wird beauftragt dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mitzuteilen, dass aus Sicht des Kreistages in dem bergrechtlichen Genehmigungsverfahren für Erdöl- und Erdgasbohrungen im Landkreis Gifhorn eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich ist." Weiter heißt es: "Der Kreistag fordert die Verwaltung zudem auf, beim LBEG darauf hinzuwirken, dass vor abschließender Entscheidung des Landes Niedersachsen, ob ein generellen Verbotes von Erdöl- und Erdgasbohrungen in Trinkwasserschutzgebieten erfolgt, keine weiteren Genehmigungen zur Förderung von Erdöl- oder Erdgasvorhaben erteilt werden."

Die Fraktionen begründen ihren Antrag damit, dass der Kreistag im Hinblick auf die von der DEA geplanten Erdölförderung im Trinkwasserschutzgebiet Schönewörde "eine reale Gefahr" von Trinkwasserbeeinträchtigungen im
Landkreis Gifhorn sehe. "Ein Schadensfall hätte unabsehbare Folgen und erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt, die Bevölkerung und nicht zuletzt die Wirtschaft unserer Region." Daher fordere der Kreistag die LBEG auf, eine allgemeine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zwingend durchzuführen.

Eine Pflicht zur Prüfung besteht nicht zwingend


Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, so erklären die Antragsteller, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die bei der rechtlich Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es ergibt sich zwar nicht aus jeder theoretischen Möglichkeit erheblicher Umweltauswirkungen eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Jedoch reicht die plausible Erwartung, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen eintreten können, bereits aus. "Sollte im vorliegenden Fall auf eine Umweltauswirkungsprüfung verzichtet werden, muss sichergestellt sein, dass Umweltauswirkungen ausgeschlossen sind."

Neben den rechtlichen und fachlichen Aspekten sollte nach Ansicht der antragsstellenden Fraktionen bei der Beurteilung zudem Beachtung finden, dass Bohrungen in Wasserschutzgebieten in der Öffentlichkeit auf große Kritik stoßen. "Dies ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil die Problematik im Wesentlichen auf eine Interessenabwägung zwischen dem am Gemeinwohl orientierten Trinkwasserschutz einerseits und dem wirtschaftlichen Interesse der DEA andererseits reduziert werden kann."

Die Landesregierung prüft bereits ein generelles Förderverbot


Eine Umweltverträglichkeitsprüfung würde diesbezüglich zu mehr (Rechts-)Sicherheit für die Bevölkerung führen. Die Sorgen und Nöte der Betroffenen würden sich in der Prüfung größtenteils wiederfinden und gutachterlich berücksichtigt. Das würde zu mehr Transparenz führen.

Es sei letztlich auch zu beachten, dass das Land bereits ein generelles Verbot von Erdgas- und Erdölförderungen in Trinkwasserschutzgebieten prüfe. Die Beurteilung eines Verbots soll noch in im laufenden Jahr abgeschlossen sein. "Als einzig logische Konsequenz sollten zuvor keine Anträge genehmigt werden, die eine Förderung in Trinkwasserschutzgebieten ermöglichen. Nur durch ein Moratorium kann die Qualität unseres Trinkwassers weiterhin effektiv gewährleistet bleiben", finden die Fraktionen.


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