Familiennachzug: Nur drei Fälle im Jahr 2017

von Marian Hackert


Im Jahr 2017 gab es drei Fälle, in denen der Familiennachzug realisiert wurde. Dies teilte die Verwaltung in der jüngsten Sitzung des Rates der Stadt mit. Foto: Alexander Dontscheff
Im Jahr 2017 gab es drei Fälle, in denen der Familiennachzug realisiert wurde. Dies teilte die Verwaltung in der jüngsten Sitzung des Rates der Stadt mit. Foto: Alexander Dontscheff | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. 172 unbegleitete minderjährige Ausländer leben laut Verwaltung derzeit in Braunschweig. Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt wollte es genauer wissen und fragte in der jüngsten Sitzung des Rates der Stadt unter anderem nach, bei wie vielen das vorgegebene Alter medizinisch überprüft wurde.


Seit 2015 seien laut Verwaltung vermehrt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) nach Niedersachsen gekommen. In zirka 85 Prozent der Fälle konnten die Flüchtlinge ihr Geburtsdatum nicht mit Dokumenten nachweisen. Der Zweifel an den Angaben der Asylbewerber lag bei 25 Prozent. Bei allen Geflüchteten wurde laut Verwaltung eine qualifizierte Inaugenscheinnahme durchgeführt und bei 25 Prozent danach das Alter höher angesetzt. Es wurden keine Röntgenuntersuchungen oder andere medizinische Untersuchungen durchgeführt.

Im Rahmen der qualifizierten Inaugenscheinnahme wurden tatsächlich ältere umF von der Inobhutnahme ausgeschlossen. Sobald nachgewiesen wird, dass eine Person aufgrund des Alters nicht im Sinne des SGB VIII anspruchsberechtigt ist, wird die Jugendhilfe umgehend beendet, heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung.

Medizinische Verfahren werden kritisch gesehen


Nach jahrelanger Praxis der Altersfeststellung durch die qualifizierte Inaugenscheinnahme wird eine Altersfeststellung durch medizinische Verfahren seitens der Verwaltung eher kritisch gesehen. Diese seien zu ungenau, deshalb nicht aussagekräftig und ungeeignet, den Personenkreis einzuschränken. Darüber hinaus gebe es bereits eine gesetzliche Regelung zur Altersfeststellung, die als effizienter und effektiver erachtet wird und die in besonders schwierigen Einzelfällen die Möglichkeit einer medizinischen Altersfeststellung vorsieht.

Keine Kosten für Stadt entstanden


Auch die Frage,wie viele derminderjährigen Flüchtlinge ihre Familien nachgeholt hätten, wurde von der Verwaltung beantwortet: "In 2017 gab es drei Fälle, in denen der Familiennachzug realisiert wurde. In den drei Fällen handelte es sich um zwei Syrer und einen Iraker, die ursprünglich mit Pass und Dokumenten eingereist waren. "Für die Stadt Braunschweig seien durch den Familiennachzug der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge keine Kosten entstanden, da die Wohnsitznahme nicht inBraunschweig, sondern andernorts, zum Beispiel in angrenzenden Landkreisen erfolgte. Über die dort entstandenen Kosten liegen laut Verwaltung keine Informationen vor.
Darüber hinauswurden im Jahr 2016 zwei Familien mit elf Personen und im vergangenen Jahr drei Familien mit 14 Personen ordnungsrechtlich untergebracht, die über den Familiennachzug nach Braunschweig gekommen sind. Die Unterkunftskosten wurden laut Verwaltung vom Jobcenter zu Lasten der Stadt Braunschweig übernommen.


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