Flüchtlingsunterkunft: Vertrag unwirksam?

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Ist der Vertrag zwischen dem Ramada-Hotel Hotel in Hahnenklee, in dem am Wochenende 300 Flüchtlinge einziehen sollen, und dem Land Niedersachsen unwirksam? Ein Anwalt brachte diesen Einwand während der Bürgerversammlung am Donnerstag ein. Foto: Anke Donner
Ist der Vertrag zwischen dem Ramada-Hotel Hotel in Hahnenklee, in dem am Wochenende 300 Flüchtlinge einziehen sollen, und dem Land Niedersachsen unwirksam? Ein Anwalt brachte diesen Einwand während der Bürgerversammlung am Donnerstag ein. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner)



Hahnenklee. Applaus und überraschtes Lachen gingen durch die Bürgerschaft, als der Anwalt des Hausverwalters des Hahnekleer Hotels die Katze aus dem Sack ließ. Laut dessen Aussage seien nämlich die zwischen dem Land Niedersachsen und dem Hotelbetreiber des Ramada-Hotels geschlossenen Verträge, unwirksam. 

Die Immobilie, in der ab dem kommenden Wochenende rund 300 Flüchtlinge beherbergt werden sollen (regionalGoslar.de berichtete), so klärten der Goslarer Anwalt Matthias Jochmann und Hausverwalter Detlef Makosch auf, gehört einer Eigentümergemeinschaft. Diese hätte einstimmig in den Vertrag einwilligen müssen. Jochmann, der die Interessen des Hausverwalters und der Eigentümer der Anlage vertritt, fand deutliche Worte für den an der Versammlung teilnehmenden Alexander Götz vom niedersächsischen Innenministerium. Laut Jochmann seien die Verträge nämlich null und nichtig, da diese nicht mit den Eigentümern, beziehungsweise dem Verwalter abgeschossen wurden sind, sondern offenbar lediglich mit dem Betreiber. Mit wem genau das Land die Verträge über die Nutzung jedoch abgeschlossen habe, erschließe sich den Parteien nicht, so der Anwalt. Die Namen wollte Götz während der Versammlung nicht nennen, bot aber ein Gespräch im Anschluss an.

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Anwalt Jochmann und Hausverwalter Makosch fordern eine Erklärung. Foto:



Der Pachtvertrag über die Anlage würde ganz deutlich sagen, teilte der Matthias Jochmann mit, dass der Komplex einzig mit einem Ramada-Hotel betrieben werden dürfe. Er forderte eine sofortige Klärung und setzte dem Land eine Frist bis Freitag 9 Uhr, um mitzuteilen, mit wem die Verträge geschlossen wurden. Andernfalls wolle man die Belegung in dem Komplex nicht zulassen. Verwalter Detlef Makosch teilte zudem mit, dass er seinen Anwalt damit beauftragt habe, gnadenlos gegen den Vertrag vorzugehen und dass der Betreiber dafür bekannt sei, gegen die Eigentümerrechte zu verstoßen.

Alexander Götz antwortete, dass das Land das Angebot des Betreibers geprüft und schließlich angenommen habe. Das Verhältnis zwischen Betreiber und Eigentümer sei dabei erst einmal nicht relevant gewesen. Der Sachverhalt soll nun geprüft werden. Sollte sich der Vertrag als unwirksam herausstellen, könne das Hotel nicht belegt werden und man müsse so schnell wie möglich nach einer Alternative suchen. Dies könne auch in Abstimmung mit der Stadt und dem Landkreis Goslar erfolgen. Bis alle Fakten geklärt seien, wolle man aber an der Einrichtung in Hahnenklee festhalten. Hätte man diese Absprachen im Vorfeld schon getroffen, so Anwalt Jochmann, hätte man schon vorher gewusst, dass eine Eigentümergemeinschaft besteht und dass deren Einverständnis notwendig gewesen wäre.

Video: Anwalt Matthias Jochmann und Hausverwalter Detlef Makosch erklären den Vertrag



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