Fördergeld für dritte Kraft in Kindertagesstätten ist bewilligt


Landrat Thomas Brych (links) bekam von den Landtagsabgeordneten Petra Emmerich-Kopatsch (2. von links), Julia Willie Hamburg und Dr. Alexander Saipa den Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro überreicht. Mit diesem Geld soll die Qualität der frühkindlichen Bildung in den Kindertagesstätten im Landkreis Goslar weiter verbessert werden. Foto: Landkreis Goslar
Landrat Thomas Brych (links) bekam von den Landtagsabgeordneten Petra Emmerich-Kopatsch (2. von links), Julia Willie Hamburg und Dr. Alexander Saipa den Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro überreicht. Mit diesem Geld soll die Qualität der frühkindlichen Bildung in den Kindertagesstätten im Landkreis Goslar weiter verbessert werden. Foto: Landkreis Goslar | Foto: Landkreis Goslar

Goslar. Mit einem Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro in der Tasche statteten am Freitag die Landtagsabgeordneten Petra Emmerich-Kopatsch, Dr. Alexander Saipa und Julia Willie Hamburg der Kreisverwaltung einen Besuch ab. Mit dem Fördergeld soll die Qualität der frühkindlichen Bildung in den Kitas im Landkreis weiter verbessert werden.


Im Kern soll das Geld für die Beschäftigung zusätzlicher Fach- und Betreuungskräfte in Gruppen für Kinder von drei bis sechs Jahren eingesetzt werden. Landrat Thomas Brych begrüßt die Maßnahme der niedersächsischen Landesregierung, denn die Bedeutung und der Umfang der frühkindlichen Bildung gewinnen stetig an Bedeutung. „Gerade auch im Hinblick auf die Integration und fachgerechte Betreuung der Kinder mit Migrationshintergrund ist es wichtig, dass die Kindertagesstätten bei uns im Landkreis Goslar über eine diesen Aufgaben entsprechende Personalausstattung verfügen. Mit dem nun vorliegenden Zuwendungsbescheid können wichtige Weichen für das laufende und kommende Jahr gestellt werden“, so Landrat Thomas Brych.

Seit Bekanntgabe über die Gewährung der sogenannten QuiK-Zuwendungen im Juni dieses Jahres wurden in der Zwischenzeit die notwendigen Voraussetzungen zur Gewährung der Zuwendungen geschaffen. Die Richtlinie sieht vor, dass sich der Landkreis in seiner Funktion als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe mit allen Trägern von Kindertageseinrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich hinsichtlich des Einsatzes der Mittel geeinigt hat.


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