Gespaltene AfD bei Nachrückverfahren nicht im Bilde

von Nino Milizia


Torsten Koch ist einer der drei zurückgetretenen Kreistagsabgeordneten. Symbolfoto: Werner Heise
Torsten Koch ist einer der drei zurückgetretenen Kreistagsabgeordneten. Symbolfoto: Werner Heise | Foto: Werner Heise

Goslar. Nach dem Rücktritt dreier Kreistagsabgeordneter der AfD hatte Gert Sieckel, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion, angekündigt, zeitnah die Nachrücker zu benennen. Dieses Prozedere wäre jedoch gesetzlich ungültig.


Mit den Rückzügen von Ulrich Bormann, Gabriele Wilke-Bormann und Torsten Koch klafft eine Lücke im Kreistag. Auslöser soll ein interner Streit sein, der seit letztem November schwelte und nun zu dem Aderlass führte. Damals hätte sich der Vorstand der Fraktion einstimmig gegen die Einladung des umstrittenen Landesvorsitzenden Armin Paul Hampel zu einer Mitgliederversammlung entschieden. Dieses Votum sei von Schmidt unterwandert worden, als er durch Einzelabfragen ein gegenteiliges Ergebnis erwirkte. Das Fass zum Überlaufen brachte dann wohl Schmidt mit seinem Internetkommentar nach dem Landesparteitag, in dem er den Medien in dem Punkt widersprach, dass Hampel umstritten sei.

Die Unkenntnis von Sieckel bezüglich des Nachrückverfahrens dürfte einen neuen Tiefpunkt darstellen, denn nicht ihm obliegt es, nach eigenem Gusto Parteifreunde zu benennen. Hier gilt: Nur wer in der Wahlliste aufgeführt war und die höchste Stimmenanzahl verzeichnen konnte, kann die Zurückgetretenen ersetzen. Bei Verzicht eines Kandidaten würde somit derjenige nachrücken, der nach Stimmenanzahl an der nächsten Stelle der Liste stünde. Dies wären Ramona Hohmann, Dirk Straten und Günther Fritz.


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