Gewalt gegen Behördenmitarbeiter steigt deutlich an

von Nino Milizia


Symbolfoto: Alexander Panknin
Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Goslar. Der Landkreis Goslar veröffentliche einen Bericht zum Thema Gewalt gegen Behördenmitarbeiter. Dieser spricht von schwerer Gewalt, Bedrohungen und Körperverletzungen. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, wurde ein Sicherheitskonzept entwickelt.


Seit Jahren würden demnach Attacken verbaler und tätlicher Natur zunehmen. Zwar müsse immer noch von Einzelfällen gesprochen werden, doch seien Schwere und Häufigkeit deutlich gestiegen. Dennoch betreffe dies nicht nur den Landkreis Goslar, sondern die gesamte Bundesrepublik. Der schlimmste Fall hatte sich am 26. April 2013 im Landkreis Hameln-Pyrmont ereignet, als der Landrat Rüdiger Butte erschossen wurde. Auf diesen Schock folgte ein Zwölf-Punkte-Plan, der die Mitarbeiter besser vor Übergriffen schützen sollte. Dieser wurde bereits im Landkreis Goslar umgesetzt.

Bei der Erfassung der Übergriffe wurden die Bereiche Kreisverwaltung, Kreiswirtschaftsbetriebe und Jobcenter getrennt voneinander betrachtet. Dies hängt damit zusammen, dass die Aufgaben des Arbeitsschutzes in eigener Zuständigkeit bearbeitet werden. Die Fälle werden zudem in verschiedene Kategorien eingeteilt: Von einer geringen Gefahrenstufe wird bei bewusst unhöflichem Verhalten und verbaler Gewalt gesprochen. Dazu zählen Drohungen, Anschuldigungen, Beleidigungen et cetera. Diese Übergriffe gehörten in den publikumsintensiven Fachbereichen beinahe zur Tagesordnung.

Der Landkreis unterteilt die Fälle in unterschiedliche Kategorien:


Die mittlere Gefahrenstufe ist bei indirekter Gewalt und Gewalt gegen Gegenstände erreicht. Sprich: Bedrohungen, Nötigungen, aggressives Verhalten gegen beispielsweise Postablagekörbe oder Fensterscheiben. Auf solches Verhalten reagiere man grundsätzlich mit Hausverboten oder Strafanzeigen. Auch hier sei eine deutliche Steigerung in den letzten Jahren erkennbar. Da nicht jeder Fall tatsächlich gemeldet wird, wird eine erheblich höhere Dunkelziffer vermutet. Die hohe Gefahrenstufe ist dann bei körperlichen Übergriffen, indirekte Gewalt für Leib und Leben erreicht, was jedoch glücklicherweise noch zu den Ausnahmen gehöre. Allerdings seien auch solche Fälle bereits vorgekommen und zögen nachhaltige Beeinträchtigungen nach sich.

Situationen mit geringer Gefahrenstufe werden nicht erfasst, da diese schon in früheren Jahrzehnten stattgefunden hätten. Bei mittlerer Gefährdung ist neben der Strafanzeige jedoch auch eine Verhängung von Hausverbot zu prüfen. Besonders das Jahr 2016 sticht hier hervor. Fünf Hausverbote wurden ausgesprochen, 2017 bislang eines. Zu den Tätern ist zu sagen, dass diese in fast allen Fällen männlich waren, sowohl mit als auch ohne Migrationshintergrund, teilweise mit psychischen Auffälligkeiten.

Für die Sicherheit der Mitarbeiter wurde ein umfangreiches Sicherheitskonzept erarbeitet, das aus Information (richtiges Verhalten in Bedrohungssituationen, präventive Maßnahmen), Fortbildungen, Alarmierungssystem, Sicherheitsdienst (nach Bedarf kann für konfliktträchtige Gespräche ein Sicherheitsmitarbeiter angefordert werden), baulichen Maßnahmen (räumliche Zusammenfassung der Problem-Fachbereiche, erleichterte Zugangskontrolle, Farb- und Beleuchtungskonzept), Kundensteuerung (ausgewiesene Wartebereiche, über Monitore findet der Aufruf zum Sachbearbeiter statt) und Supervisionen zur Verarbeitung psychischer Belastungen besteht.

Fallzahlen im Jobcenter und bei den Kreiswirtschaftsbetrieben


Im Jobcenter wurden seit 2014 insgesamt zwölf Hausverbote ausgesprochen. Dabei fanden acht Beleidigungen beziehungsweise Bedrohungen und sogar vier tätliche Angriffe statt, die zu zwei Arbeitsunfähigkeiten führten. Auch hier waren mit einer Ausnahme männliche Täter am Werk. Und auch hier wurden diverse Schutzmaßnahmen ergriffen: Sicherheitskonzept, regelmäßiger Austausch mit der Polizei, Sicherheitsdienst, Alarmierungssystem, Schulungen in Gesprächsführung und sogar Selbstverteidigung sowie psychologische Betreuung.

In den Kreiswirtschaftsbetrieben wurde ein Zeitraum von drei Jahren betrachtet. Vereinzelt wurden im Bereich Abfallwirtschaft verbale Angriffe registriert. Im Bereich Rettungsdienst kam es leider gar zu acht Fällen der Beleidigung mit Strafanzeige und zu zwei Körperverletzungen. Daher wurden auch hier Schutzmaßnahmen eingerichtet: Festgelegte Verhaltensregeln werden jährlich in Dienstbesprechungen vermittelt, Büros mit Kundenkontakt sollen grundsätzlich doppelt besetzt sein, Kunden sollen nur im Erdgeschoss bedient werden und ein Deeskalationstraining wird zusätzlich angeboten.


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