Gleichstellungsbeauftragte: "Nein heißt Nein" ist richtiger Schritt

von Robert Braumann


"Nein heißt Nein" - Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Goslar Vera Tietz begrüßt das neue Gesetz. Symbolfoto: Frank Vollmer | Foto: Frank Vollmer



Goslar. Mitte Juli verabschiedete die Bundesregierung den Entwurf zum "Nein heißt Nein-Gesetz" (regionalHeute.de berichtete). Damit sollen Opfer sexueller Übergriffe stärker geschützt und die Rechtsgrundlage verschärft werden. Künftig soll jede Form von nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen bestraft werden.

Bisher galt: Nur wen sich ein Opfer körperlich gegen sexuelle Übergriffe gewehrt hat, war der Straftatbestand der sexuellen Nötigung erfüllt. Einfach nur „grabschen“ oder „antanzen“ zählte nicht, um die Täter vor Gericht zu bringen. Nun, mit der Reformierung des Sexualstrafrechts, sollen jegliche sexuellen Aktivitäten bestrafte werden, die gegen den „erkennbaren Willen“ des Opfers stattfinden. Das heißt: Wenn ein Opfer nein sagt, heißt das auch nein. Wer sich darüber hinwegsetzt, muss dann mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

"Längst überfällig"


Vera Tietz, Gleichstellungsbeauftragte, Stadt Goslar begrüßt nun gegenüber unserer Online-Tageszeitung den Vorstoß und beschreibt ihn als Paradigmenwechsel. Bereits die Online-Petition des Bündnisse NEIN HEISST NEIN zu dem Thema habe sie voll mitgetragen. "Die Bundesarbeitsgemeinschaftkommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten gehört zu den Erstunterzeichner_innen des offenen Briefes an Bundesjustizminister Heiko Maas", so Tietz. Sie ergänzt: "Die Reform war schon längst überfällig im Hinblick auf die vielen Schutzlücken des Paragraph 177, demzufolge unzählige Opfer von Vergewaltigungen und des sexuellen Missbrauchs über Jahre keinen rechtlichen Schutz erhalten haben. Mit dem Grundsatz NEIN HEISST NEIN ist nicht mehr eine Nötigung Voraussetzung für die Strafbarkeit eines sexuelles Übergriffs, sondern entscheidend ist der Wille der Betroffenen und das, dass der Täter sich über den bekannten Willen der Betroffenen hinweggesetzt hat." Sie geht weiterhin davon aus, dass das neue Gesetz eine klare Signalwirkung an potenzielle Täter sendet. "Die oben genannte Reform macht den Opfern künftig Mut, Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe anzuzeigen", so Tietz.


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