Großkontrolle: Zahlreiche Verkehrsdelikte am Sonntagmorgen


Die Polizei führte zahlreiche Kontrollen durch. Symbolfoto: Nick Wenkel
Die Polizei führte zahlreiche Kontrollen durch. Symbolfoto: Nick Wenkel | Foto: Nick Wenkel

Goslar. Aufgrund einer Musikveranstaltung auf dem Segelflugplatz Bollrich, bei dem circa 800 Besucher letzte Nacht ausgelassen feierten, wurden durch die Goslarer Polizei verstärkt Verkehrskontrollen rund um das Veranstaltungsgelände und im Stadtgebiet durchgeführt. Innerhalb von knapp vier Stunden wurden zahlreiche Verstöße festgestellt.


Fahren unter Alkoholeinfluss


Wie die Polizei mitteilte, wurde zunächst um 4.50 Uhr auf der Schützenallee ein BMW kontrolliert. Die Polizeibeamten stellten bei dem 28-jährige Fahrer Alkoholgeruch fest. Ein daraufhin durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von 1,10 Promille.

Um 5.15 Uhr wurde durch eine weitere Streifenbesatzung an der Kreuzung Okerstraße / Reiseckenweg ein weiteres Auto kontrolliert. Dessen Fahrer, ein 42-jähriger Bad Harzburger, stand ebenfalls erheblich unter Einfluss alkoholischer Getränke. Hier ergab der Alkotest einen Wert von 1,94 Promille. In beiden Fällen wurden den Fahrzeugführern Blutproben entnommen, die Führerscheine wurden einbehalten, und ihnen wurde vorerst die Fahrerlaubnis entzogen. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet.

Fahren ohne Fahrerlaubnis


Gegen 7.45 Uhr wurde ein weiteres Auto mit ausländischer Zulassung in der Rosentorstraße kontrolliert. Da der aus Montenegro stammende Fahrzeugführer lediglich im Besitz eines Führerscheines aus seinem Heimatland war, er aber schon seit mehr als einem Jahr seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Außerdem muss er sich für ein Steuervergehen verantworten, da er bislang auch keine Kraftfahrzeugsteuer für sein Fahrzeug zahlte.

Nachschulung


Schließlich wurde um 8.25 Uhr ein 20-jähriger Liebenburger mit seinem Autoin der Siemensstraße angehalten und kontrolliert. Auch dieser Fahrer hatte vor Fahrtantritt Alkohol getrunken. Der Alkotest ergab einen Wert von 0,58 Promille. In diesem Fall muss der Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro und einer kostenpflichtigen Nachschulung rechnen. Die Weiterfahrt wurde ihm bis zu seiner Ausnüchterung untersagt.


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