Hochwasserhilfe für Unternehmen und Angehörige freier Berufe


Vom Hochwasser geschädigte Unternehmen und Angehörigen freier Berufe können nun Zuschüsse bekommen. Symbolfoto: Marc Angerstein
Vom Hochwasser geschädigte Unternehmen und Angehörigen freier Berufe können nun Zuschüsse bekommen. Symbolfoto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein

Goslar. Am Freitag vergangener Woche ist eine Richtlinie des Landes Niedersachsen in Kraft getreten, die die Förderung von Unternehmen und Angehörigen freier Berufe bei der Beseitigung von Schäden regelt, die durch die Hochwasser-Ereignisse vom 24. Juli bis 4. August entstanden sind.


Zuständig für die Bewilligung dieser finanziellen Hilfen ist die Niedersächsische Investitions- und Förderbank (NBank). Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt, wenn die Schadenssumme mindestens 2.000 Euro beträgt.

Die genauen Fördervoraussetzungen und -bedingungen sowie das Antragformular können auf der Internetpräsenz der NBank www.nbank.de unter dem Stichwort „Hochwasserhilfe“ abgerufen werden. Die NBank bietet bei Bedarf auch eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung an. Geschädigte Unternehmen und Angehörige freier Berufe können sich unter den auf der Internetseite genannten Kontaktdaten an die NBank wenden.

Den Link zur Hochwasserhilfe der NBank finden Betroffene auch auf der Internetseite des Landkreises Goslar www.landkreis-goslar.de. Das angekündigte Förderprogramm des Landes Niedersachsen, das unter anderem bei Immobilienschäden von Privathaushalten greifen soll, liegt indes noch nicht vor. Der Landkreis Goslar wird entsprechend berichten, sobald dazu nähere Informationen vorliegen.


mehr News aus Goslar