Jahresbilanz - Rechtsexperten der IG BAU 1.321 Mal gefragt


Durchblick im Paragrafen-Dschungel: Die Rechtsberater der IG BAU Braunschweig-Goslar sind
beim Streit mit dem Chef eine wichtige Anlaufstelle für Beschäftigte. Foto: IG BAU
Durchblick im Paragrafen-Dschungel: Die Rechtsberater der IG BAU Braunschweig-Goslar sind beim Streit mit dem Chef eine wichtige Anlaufstelle für Beschäftigte. Foto: IG BAU | Foto: IG Bau

Braunschweig/Goslar. Vom geprellten Urlaubsgeld bis zur Verletzung des Kündigungsschutzes: Bei Streitigkeiten im Job waren die Rechtsexperten der IG Bauen-Agrar-Umwelt Braunschweig-Goslar im vergangenen Jahr stark gefragt. Insgesamt 1.321 Fälle zählten die Rechtsberater in der Region, wie die Gewerkschaft mitteilt. Das sind zehn Prozent mehr als im Vorjahr.


„Besonders viel hatten die Juristen im Baugewerbe, in der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk zu tun. Die Beschwerden reichen hier von unbezahlten Überstunden über nicht geleistete tarifliche Sonderzahlungen bis hin zu rechtswidrigen Entlassungen“, zieht Karl-Heinz Ehrenberg Bilanz. Nach Angaben des IG BAU-Bezirksvorsitzenden sorgten Ansprüche bei Arbeitsausfällen im Winter, Hartz-IV-Bescheide und Schwerbehinderten-Anerkennungen für zahlreiche Beratungsstunden. Die IG BAU Braunschweig-Goslar rät den heimischen Beschäftigten, sich bei Problemen nicht vom Arbeitgeber einschüchtern zu lassen.

„Ob im Dachdeckerhandwerk, im Gartenbau oder in der Gebäudereinigung – wer um sein Recht gebracht wird, der sollte sich professionelle Hilfe holen“, sagt der Gewerkschafter. Eine Beratung helfe oft auch bei den scheinbar kleinen Dingen des Arbeitslebens: „So konnte ein Maurer, der täglich zur Baustelle radelt, durchsetzen, dass er für den Arbeitsweg ein Kilometer-Geld bekommt – genauso wie die Autofahrer“, berichtet Ehrenberg. Dies entschied das Landesarbeitsgericht München (Az. 11 Sa 58/17).

Anspruch auf den Rechtsschutz haben alle Gewerkschaftsmitglieder. Termine für die Rechtsberatung können im IG BAU-Büro in Braunschweig (Telefon: 05 31 – 1 21 92 0 und 05 31 – 1 21 92 13) vereinbart werden.


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