"Knöllchen-Horst" darf keine Verkehrssünder mit Dashcams jagen


"Knöllchen-Horst" hatte sich  die Dashcams in seinem Auto eingerichtet, um mutmaßliche Verkehrssünder zu erwischen und ihre Taten auf Video zu bannen. Symbolfoto: Werner Heise
"Knöllchen-Horst" hatte sich die Dashcams in seinem Auto eingerichtet, um mutmaßliche Verkehrssünder zu erwischen und ihre Taten auf Video zu bannen. Symbolfoto: Werner Heise | Foto: Werner Heise

Harz. Das Verwaltungsgericht Göttingen bestätigte nun: Horst-Werner Nilges, alias "Knöllchen-Horst", darf keine Dashcams mehr benutzen, um Verkehrsverstöße in seiner Umgebung aufzuzeichnen und anzuzeigen.


Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel, hat dem speziellen Hobby des in der Öffentlichkeit als „Knöllchen-Horst" bekannt gewordenen Mann aus dem Harz mit einer datenschutzrechtlichen Anordnung ein Ende gesetzt. Er hatte es sich zur Aufgabe gemacht, vermeintliche oder tatsächliche Verkehrsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer auch bei fehlender eigener Betroffenheit zur Anzeige zu bringen. Als Beweismittel hatte er auf Fotos und Videosequenzen der an Front- und Heckscheibe seines Kfz befestigten sogenannten Dashcams zurückgegriffen. Dies war dem Mann datenschutzaufsichtsrechtlich untersagt worden.

Aufzeichnungen sind datenschutzwidrig


Der Einsatz von Dashcams im öffentlichen Verkehr stellt einen schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der davon betroffenen Verkehrsteilnehmer dar. Die Landesdatenschutzbeauftrage hatte deshalb die Verwendung dieser Kameras zur Dokumentation des Verkehrsgeschehens untersagt und die Löschung der datenschutzwidrig angefertigten Videoaufnahmen angeordnet.
Damit wurde nun das Eilrechtsschutzverfahren vom November 2016 bestätigt. Zugleich wurde die von den deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden seit mehreren Jahren vertretene Auffassung zur Unzulässigkeit des Einsatzes von Dashcams bestätigt und deutlich gemacht, dass bereits die Anfertigung solcher Kamerabilder datenschutzwidrig ist.


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