Komasaufen: 16 Jugendliche mussten ins Krankenhaus


Das kann böse Folgen haben: 16 Jugendliche aus dem Landkreis mussten wegen Alkoholvergiftung ins Krankenhaus. Foto: pa Picture-Alliance
Das kann böse Folgen haben: 16 Jugendliche aus dem Landkreis mussten wegen Alkoholvergiftung ins Krankenhaus. Foto: pa Picture-Alliance | Foto: pa Picture-Alliance

Goslar. Im Landkreis Goslar erlitten 2016 insgesamt 175 Personen eine Alkoholvergiftung, die zum Klinikaufenthalt führte, 63 weniger als im Jahr zuvor. Bei den unter 18-Jährigen im Landkreis gab es ebenfalls eine Verminderung: 2016 mussten 16 von ihnen wegen einer Alkoholvergiftung in stationärer Behandlung, 2015 waren es 19.


Das berichtet die Krankenkasse IKK classic, die aktuelle Daten vom niedersächsischen Landesamt für Statistik ausgewertet hat. Insgesamt ist 2016 in Niedersachsen die Anzahl der klinischen Behandlungsfälle wegen übermäßigen Alkoholkonsums mit 11.906 nahezu unverändert geblieben, 2015 waren es 11.910. Bei Jugendlichen gab es landesweit hingegen einen Anstieg von mehr als fünf Prozent zu verzeichnen.1.428 Jugendliche unter 18 Jahren wurden 2016 wegen akuter Alkoholvergiftung stationär im Krankenhaus behandelt, Im Jahr 2015 waren es "nur" 1.351.

„Je früher Jugendliche anfangen Alkohol zu trinken, desto schwerwiegender können gesundheitliche und psychosoziale Folgen sein“, warnt Peter Rupprecht von der IKK classic. „Das liegt unter anderen daran, dass noch nicht vollständig ausgereifte Organe, wie beispielsweise das Gehirn, viel anfälliger für die im Alkohol enthaltenden Giftstoffe sind.“ Eltern sollten deshalb darauf achten, ihren Kindern den verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol zu vermitteln und vorzuleben.



Was ist erlaubt?


Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nach dem deutschen Jugendschutzgesetz in der Öffentlichkeit überhaupt keinen Alkohol zu sich nehmen, es sei denn, sie sind in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person. Dann sind Bier, Sekt und Wein schon für 14-Jährige gesetzlich erlaubt. Spirituosen und Mixgetränke mit Spirituosen, wie Alkopops, sind generell bis zum 18. Geburtstag verboten.




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