Kreis bietet Beratungstag für Betroffene von SED-Unrecht an


Die Beratungen finden im Kreishaus in Goslar statt. Symbolfoto: Anke Donner
Die Beratungen finden im Kreishaus in Goslar statt. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Goslar. In Goslar wird ein Beratungstag für Opfer des SED-Regimes am Dienstag, 23. Mai, von 10 bis 15 Uhr angeboten. Veranstaltungsort ist der Besprechungsraum im II. OG (Raum-Nr. 247) im Dienstgebäude der Landkreisverwaltung in der Klubgartenstraße 11.


In Niedersachsen noch zahlreiche Opfer des SED-Regimes. Um möglichst viele Betroffene ortsnah über bestehende Hilfs- und Leistungsangebote zu informieren, organisiert das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport alljährlich Beratungstage. Die Beratungen werden von fachkompetenten Vertretern der Opferverbände und des Niedersächsischen Netzwerks für SED- und Stasiopfer sowie Fachleuten aus Sachsen-Anhalt unterstützt. Einige Berater waren selbst Opfer der Diktatur in der DDR.

Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere:
zu Unrecht Inhaftierte,
Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,
Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,
Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,
Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,
Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten,
Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS.
Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.

Weiterhin erfolgt eine Beratung zu:


Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung),
Monatlichen Zuwendung („Opferrente“),
Kinderheimen,
Anträgen nach sowjetische Inhaftierung/Internierung

Telefonische Rückfragen sind am Beratungstag während der vor genannten Sprechzeiten unter der Rufnummer (05321) 76-168 möglich. Das Beratungsangebot kann ohne Voranmeldung genutzt werden. Der Besprechungsraum ist barrierefrei erreichbar.

Hintergrundinformationen:


Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht hat der Deutsche Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürger beziehen:
Die strafrechtliche Rehabilitierung ist für Betroffene möglich, wenn sie aufgrund politischer Verfolgung oder sachfremder Zwecke verurteilt oder außerhalb einer gerichtlichen beziehungsweise behördlichen Anordnung inhaftiert wurden.
Ab 180 Tagen Haftzeit gibt es eine einkommensabhängige Zuwendung für Haftopfer. Die so genannte „Opferrente“ kann seit 1. Januar 2015 bis zu 300 Euro monatlich betragen.

Zudem besteht ein Anspruch auf eine berufliche Rehabilitierung, wenn beispielsweise aus politischen Gründen ein Arbeits- oder Studienplatz verloren ging beziehungsweise verwehrt wurde und dies Nachteile für die Rentenversicherung zur Folge hat.
Die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ist möglich bei Verwaltungsunrecht, zum Beispiel mit gesundheitlichen Folgeschäden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann im Rahmen der Rehabilitierung eine monatliche Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 214 Euro erfolgen, für Rentner von 153 Euro.


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