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Küsterin-Mord - Erster Verhandlungstag

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Vor der ersten großen Strafkammer am Landgericht Braunschweig begannen am Montag die Verhandlungen im Fall der ermordeten Küsterin in Braunlage. Foto: Anke Donner



Braunlage/Braunschweig. Vor der ersten großen Strafkammer am Landgericht Braunschweig begann am Montag die Verhandlung im Fall der ermordeten Küsterin in Braunlage. An vier Verhandlungstagen soll nun die Frage der besonderen Schwere der Schuld geklärt werden (regionaHeute.de berichtete).

Das Urteil gegen Siegfried C. wegen Mordes ist rechtskräftig, die erneute Verhandlung könnte aber das Strafmaß von mindestens 15 Jahren noch einmal verschärfen. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil des Landgerichts Braunschweig zum Teil aufgehoben, nachdem die Staatsanwaltschaft in Revision ging. Siegfried C, wurde bereits im Juni 2013 wegen des Mordes an seiner Frau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hat seiner Ehefrau aus unmittelbarer Nähe in den Hinterkopf geschossen, weil diese sich von ihm trennen wollte. Sollte das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen, ist eine Vorzeitige Entlassung aus dem Vollzug nach 15 Jahren nicht möglich. Die Gründe für die besondere Schwere der Schuld könnten sein, dass der Angeklagte das Vertrauen und die Arglosigkeit seiner Kinder ausgenutzt hat und diese in die Tat involviert hat. Zudem sei bei dem früheren Urteil nicht berücksichtigt worden, dass Siegfried S. auf Bewährung war, heißt es im Urteil des Bundesgerichtshof.

Im Rollstuhl in den Gerichtssaal


Siegfried C wird von den Justizbeamten mit dem Rollstuhl in Saal 25 des Landgericht Braunschweig gefahren. Er trägt einen blauen Jogginganzug, seine Augen sind hinter einer dunklen Sonnenbrille verborgen. Die, so erklärt sein Anwalt eingangs, müsse der Angeklagte wegen einer Lichtempfindlichkeit tragen. Ihm gegenüber, auf der Nebenklägerseite, sitzt sein Sohn. Eben dieser Sohn, den er im November 2012 beschuldigte, seine Mutter umgebracht zu haben. Die Miene des Siegfried C. ist ausdruckslos, die Arme hält er vor der Brust verschränkt und nur manchmal wendet er den Kopf in Richtung seines Anwalts Michael Hoppe oder in die Zuschauerbänke. Neben dem Sohn sind zwei weitere Kinder des Angeklagten Nebenkläger. Sie nehmen aber an der Verhandlung nicht teil und lassen sich durch ihre Anwälte vertreten.

Das Urteil des Landgerichts aus dem Jahr 2013 wird vorgelesen. Eine Stunde lang wird noch einmal der Tattag in allen Einzelheiten dargelegt. Auch hier zeigt sich keine Regung im Gesicht des Angeklagten. Auch der heute 23-jährige Sohn ist beinahe regungslos - nur manchmal schaut er direkt zu seinem Vater, zu dem er bis zur Tat ein ausgesprochen enges Verhältnis gehabt haben soll. Nach einer Stunde wird die Verhandlung unterbrochen. Aus gesundheitlichen Gründen ist der Angeklagte nur bedingt Verhandlungsfähig und benötigt häufige Pausen.

Mord aus Heimtücke


Nach 30 Minuten geht die Verhandlung weiter. Nun verliest die vorsitzende Richterin Gerstin Dreyer das Urteil des Bundesgerichtshof, welches der Revision der Staatsanwaltschaft stattgegeben hatte und ein neues Verfahren zu lies. Zudem wird noch einmal die Urteilsbegründung verkündet, nach der das Gericht einen Mord in Heimtücke feststellte. Heimtücke deshalb, so Dreyer, weil der heute 56-jährige Siegfried C. seine arglose Frau von hinten aus unmittelbarer Nähe in den Hinterkopf schoss. Das Opfer, die damals 48-jährige Elke C., habe zu keinem Zeitpunkt mit einem Angriff ihres Ehemannes gerechnet. Das Gericht ist zudem der Überzeugung, dass Siegfried C. den Mord an seiner Frau vorsätzlich begann. Mehrere Beweise hätten zu diesem Urteil geführt. So hatte er beispielsweise die spätere Tatwaffe in der Herrentoilette der Kirche aufbewahrt, um sie später einzusetzen. Ein Einschussloch in der Toilettenkabine würde dies bekräftigen. Hier hatte sich vor der Tatbegehung ein Schuss aus dem Jagdgewehr gelöst.

Der bereits wegen Mordes rechtskräftig verurteilte Siegfried C. möchte sich am ersten Verhandlungstag nicht äußern. „Heute nicht“, antwortet er fast unhörbar auf die Frage der vorsitzenden Richterin, ob er sich zur Tat äußern möchte. Auch die heute 15-jährige Tochter des Angeklagten, die am Mordtag beim Beseitigen der Spuren helfen musste, sagt nicht aus. Sie macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch, teilte Dreyer mit. Der Sohn soll erst am zweiten Verhandlungstag am kommenden Donnerstag seine Aussage machen. Dann soll auch ein Sachverständiger aussagen.


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