Kurbeitragsausfälle werden nicht erstattet

von Nino Milizia


"Die Entscheidung, welche Personen ein Hotelbetreiber in seinen Räumen unterbringt (und es sich dabei um kurbeitragspflichtige Personen handelt), obliegt allein dem Betreiber." Symbolfoto: Anke Donner
"Die Entscheidung, welche Personen ein Hotelbetreiber in seinen Räumen unterbringt (und es sich dabei um kurbeitragspflichtige Personen handelt), obliegt allein dem Betreiber." Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner)

Goslar. Die Stadtverwaltung hatte in einem Schreiben an das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport um einen Ausgleich der Kurbeitragsausfälle in Höhe von 54.745,50 Euro gebeten, die durch die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft entstanden seien. Nun allerdings folgte die Absage.


Die Verwaltung hatte das Ministerium für Inneres und Sport angeschrieben, die Bitte um Erstattung entsprechend begründet und auf die Aussage des Vertreters des Landes Niedersachsen - in der Bürgerversammlung zum Thema „Flüchtlingsunterbringung in Hahnenklee/Bockswiese“ am 17.09.2015 - hinsichtlich der Inaussichtstellung eines finanziellen Äquivalents für einen möglichen Kurbeitragsausfall hingewiesen.

Die Absage der Kostenerstattung liegt inzwischen vor und soll am 4. Januar im Ortsrat Hahnenklees zur Kenntnis genommen werden.

Lesen Sie hier die Absage in vollem Wortlaut




Ihr Schreiben vom 31.10.2016 habe ich erhalten. Sie bitten mich darin um Erstattung eines Betrages in Höhe 54.745 Euro an die Stadt Goslar. Grund hierfür seien Mindereinnahmen, die der Kur- und Fremdenverkehrsgesellschaft Goslar-Hahnenklee mbH und der Hahnenklee-Tourismus-Marketing GmbH der Stadt Goslar durch eine nicht touristische Belegung der Landesaufnahmebehörde Niedersachen im Hotel "Vier Jahreszeiten" in Goslar-Hahnenklee enstanden seien.

Ich bedauere, dass ich ihrer Bitte auf Erstattung dieser Kosten nicht entsprechen kann, weil ich dafür keine Rechtsgrundlage sehe.

Auch verbindliche Zusagen mit dem Inhalt, die Stadt Goslar für etwaige ausbleibende Kurbeiträge zu entschädigen, haben auf der von ihnen zitierten Bürgerversammlung Vertreter meines Hauses nicht gemacht. Ebenso wenig wurden in irgendeiner Form konkrete finanzielle Unterstützungsleistungen zugesichert.

Die Entscheidung, welche Personen ein Hotelbetreiber in seinen Räumen unterbringt (und es sich dabei um kurbeitragspflichtige Personen handelt), obliegt allein dem Betreiber.



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