Landesamt legt Zahlen zur Asylbewerberhilfe vor

von Frederick Becker


Mehr als 140 Millionen Euro flossen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Symbolfoto: Marc Angerstein
Mehr als 140 Millionen Euro flossen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Symbolfoto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein

Region. Das Landesamt für Statistik listete jüngst die letztjährigen Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz auf. Die Nettoausgaben, also die aus landeseigenen Einnahmequellen finanzierten Ausgaben, beliefen sich in der Region Braunschweig auf gut 145 Millionen Euro. Die regionalen Bruttoausgaben: 147 Millionen Euro.


Niedersachsenweit betrug das Netto-Leistungsvolumen knapp 904 Millionen Euro. Die Leistungen teilen sich auf Leistungen in besonderen Fällen, Grundleistungen, Leistungen bei Krankheit, sowie bei Schwangerschaft und Geburt. Leistungen bei Krankheit sowie Arbeitsgelegenheiten und sonstige Leistungen.

Leistungsberechtigt sind laut Gesetzgeber Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Außerdem geduldete Ausländer, sowie Ausländer, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist. Das schließt auch minderjährige Kinder der Bezugsberechtigten ein. Insgesamt wohnten zum Jahreswechsel 2016/2017 in der Region Braunschweig 14.662 Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Das sinddie Nettoausgaben der einzelnen Städte:


Stadt Braunschweig: 3.313 Millionen

Stadt Salzgitter:13.364 Millionen

Stadt Wolfsburg:18.753Millionen

Gifhorn:11.973Millionen

Goslar:17.746Millionen

Helmstedt:11.844Millionen

Northeim:13.161Millionen

Peine:11.079Millionen

Wolfenbüttel:13.490Millionen

Göttingen:30.463Millionen

Darunter Göttingen Stadt:14.900Millionen

Wie das Statistische Bundesamt angibt, betrug die Höhe der niedersächsischen Sozialhilfeausgaben in 2016 im Vergleich dazu drei Milliarden Euro. Der überwiegende Teil davon entfiel auf Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowie auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.


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