Landkreis gibt Hinweise zum Umgang mit der Vogelgrippe


Der Landkreis Goslar informiert über das Vorgehen bei Fällen der Vogelgrippe und empfiehlt eine Aufstallung von Geflügel im Landkreis Goslar und der Stadt Salzgitter. Foto: CC0 Public Domain
Der Landkreis Goslar informiert über das Vorgehen bei Fällen der Vogelgrippe und empfiehlt eine Aufstallung von Geflügel im Landkreis Goslar und der Stadt Salzgitter. Foto: CC0 Public Domain

Landkreis. Mit Blick auf den ersten nachgewiesenen Vogelgrippe-Fall in Niedersachsen hat sich der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen für den Landkreis Goslar und die Stadt Salzgitter mit einem Schreiben an die Geflügelhalter in seinem Zuständigkeitsbereich gewandt.


Eine direkte Anordnung zur Stallpflicht wird in diesem Zusammenhang zwar noch nicht ausgesprochen, der Landkreis appelliert jedoch an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Das gilt insbesondere für Hygienevorkehrungen etwa durch Schleusen, Desinfektionsmatten, Handwaschbecken, Schutzkleidung und eben auch die Vorbereitung respektive Durchführung der Aufstallung, da künftig auch mit einer Anordnung zur Stallpflicht gerechnet werden muss. Ferner sollte ausschließlich der Tierhalter Zutritt zu den Beständen haben. Der Landkreis wird die weitere Entwicklung der Vogelgrippe genauestens beobachten und sich selbstverständlich mit den benachbarten Gebietskörperschaften zu diesem Thema austauschen. Die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen dient dem Schutz der eigenen aber auch anderer Geflügelbestände. Hinweise zu Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügel haltende landwirtschaftliche Betriebe

Bei Stallhaltung

  • Die Ein- und Ausgänge der Ställe sind gegen unbefugtes Betreten zu sichern.

  • An den Eingängen ist eine Einrichtung zur Desinfektion des Schuhwerks, zum Beispiel Desinfektionsmatten, zu schaffen (Bezug z.B. über den Landhandel).

  • Die Ställe dürfen nur mit betriebseigener Schutzkleidung betreten werden. Einmalschutzkleidung ist sachgerecht über den Hausmüll zu entsorgen.

  • Leere Ställe, Einrichtungen oder auch Gerätschaften sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.

  • Eine Schadnagerbekämpfung insbesondere gegen Mäuse und Ratten ist – soweit erforderlich – einzuleiten.


Bei einer Haltung im Freien

Wegen der bestehenden Gefährdung der Bestände durch infizierte Wildvögel wird die Aufstallung des bisher im Freien gehaltenen Hausgeflügels bereits jetzt dringend empfohlen. Da auch mit einer Anordnung der Stallpflicht zukünftig zu rechnen ist, sind Planungen zur Vorbereitung dieser Maßnahme unverzüglich aufzunehmen.

  • Der Kontakt des Geflügels zu Wildvögeln ist so weit wie möglich zu vermeiden.

  • Der Futterplatz ist so zu gestalten, dass er für Wildvögel unzugänglich ist.

  • Die Tränkung des Geflügels darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang hatten.

  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände sind wildvogelsicher zu lagern.


Allgemeines

Sofern noch nicht geschehen, muss jeder Hausgeflügelbestand (Hühner, Trut- und Perlhühner, Enten, Gänse) beim Fachdienst Veterinärwesen unter der Rufnummer (05341) 8392408 angezeigt und registriert werden. Bei vermehrten Tierverlusten (> 2 % des Bestandes pro Tag bzw. deutlichem Rückgang der Legeleistung) ist ein Tierarzt zum Ausschluss der Vogelgrippe hinzuzuziehen.

Auskünfte

Weitere Auskünfte, insbesondere auch bei Fragen zu Erkrankungsfällen bei Hausgeflügel, erteilt der Landkreis Goslar unter den Rufnummern (05321) 700840 beziehungsweise 700841 und auch unter (05341) 8392407.

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https://regionalheute.de/peine/erster-gefluegelpest-fall-in-niedersachsen-nachgewiesen/


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