Leinenpflicht für Hunde im Wald und in der freien Natur

von Jonas Walter


Während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli gilt Leinenpflicht. Symbolfoto: Nick Wenkel
Während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli gilt Leinenpflicht. Symbolfoto: Nick Wenkel | Foto: regionalHeute.de

Baddeckenstedt. Während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli gilt Leinenpflicht für Hunde im Wald und in der freien Natur. Das teilt die Samtgemeinde Baddeckenstedt in einer Bekanntmachung mit. In manchen Gebieten gelte auch eine ganzjährige Pflicht.


Außerdem weist die Gemeinde darauf hin, dass nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung vom 21. März 2002, zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 13. Oktober 2011 Hunde in der freien Landschaft – Waldflächen und übriger freier Landschaft – vom 1. April bis 15. Juli nur an der Leine geführt werden dürfen.

In dieser Zeit (Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) sei die Anwesenheit der Hunde in der Natur besonders schädlich für die frei lebenden Tiere. Die Witterung des Hundes sei für die Tiere ein Alarmsignal eines Feindes und beunruhige sie stark und nachhaltig bei der Aufzucht der Jungtiere.

Auch wenn der Hund den Tieren nicht nachstelle und nur mehr oder weniger weit vom Weg entfernt herumbummele oder laufe, stehe die Hundewitterung für längere Zeit in der Nähe der Nester oder Kinderstuben der Tiere und bringe den natürlichen Lebenslauf bis zur tödlichen Gefährdung der empfindlichen Jungtiere durcheinander.

Teils ganzjährige Leinenpflicht


In diesem Zusammenhang weise man des Weiteren darauf hin, dass nach der Verordnung über den Leinenzwang für Hunde innerhalb von Schongebieten in Feld und Forst der Samtgemeinde Baddeckenstedt vom 15. Mai 2001 in der zurzeit gültigen Fassung eine ganzjährige Leinenpflicht für Hunde für den Bereich der Waldflächen des Berelries und des Asseler Holzes (sogenanntes Hohenasseler und Nordasseler Holz) bestehe. Weiterhin sei es in dem Naturschutzgebiet "Mittleres Innerstetal" im Bereich der Innerste-Aue verboten Hunde unangeleint laufen zu lassen.

Das Ordnungsamt bittet alle Hundehalter, die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Leinenzwanges unbedingt zu beachten. Verstöße hiergegen könnten als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt werden.


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