Neue Regelung: Kommen nun mehr Tempo 30-Strecken?

von Nino Milizia


Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen sind nun einfacher einzurichten. Foto: Nino Milizia
Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen sind nun einfacher einzurichten. Foto: Nino Milizia | Foto: Privat

Goslar. Im Dezember ist eine neue Regelung in Kraft getreten, die es Kommunen erleichtert, vor Schulen und Kindergärten Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 km/h einzurichten. Nun muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass diese Punkte besondere Gefährdungen bereit halten.


Bei der Regelung müsse auf den Unterschied zwischen Tempo-30-Zonen und streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 km/h hingewiesen werden. Bei der Änderung der StVO gehe es nicht um Tempo-30-Zonen (Stichwort Wohnumfeldverbesserung), sondern um streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen mit Blick auf die Sicherheit. Dort müsse eben nicht mehr eine potenzielle Gefahrenstelle nachgewiesen werden.

Vanessa Nöhr, Sprecherin der Stadt Goslar, erklärte die Neu-Regeulung wie folgt: "Demnach ist es jetzt zulässig, innerorts auch an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierungen anzuordnen - Tempo-30-Zonen bleiben weiter unzulässig. Voraussetzung für die Begrenzung ist, dass Kindergärten, -tagesstätten, allgemeinbildende Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheime oder Krankenhäuser unmittelbar an dieses sogenannte "qualifizierte" Straßennetz angrenzen. Es gibt allerdings noch keine Vorschrift, die regelt, welche Kriterien künftig eine einheitliche Anwendung gewährleisten."

Akute Gefahrenlagen werden derzeit nicht gesehen


Auch zur weiteren Vorgehensweise der Stadt äußerte sich die Sprecherin: "Die Stadt Goslar wird kurzfristig die aufgrund ihrer Lage möglicherweise betroffenen Einrichtungen ermitteln. Sobald die Verwaltungsvorschrift entsprechend geändert ist beziehungsweise weitere Ausführungsbestimmungen vorliegen, wird die Stadt dann gemeinsam mit den Baulastträgern und der Polizei die ermittelten Orte beurteilen. Auch die Leitungen der jeweiligen Einrichtungen werden eingebunden. Eine besondere Dringlichkeit ergibt sich jedoch zurzeit für die Goslarer Einrichtungen nicht. Hier werden keine akuten Gefahrenlagen gesehen."


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