Neues Gesetz: Landkreis muss womöglich Prostituierte beraten

von Frederick Becker


Gesundheitsberatung für Prostituierte könnte für den Landkreis zur Pflichtaufgabe werden. Symbolfoto: Anke Donner
Gesundheitsberatung für Prostituierte könnte für den Landkreis zur Pflichtaufgabe werden. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Gifhorn. Auf den Landkreis könnten mit dem Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes neue Aufgaben zukommen. So steht zum Beispiel eine regelmäßige Gesundheitsberatung zur Debatte.


Zum 1. Juli 2017 tritt das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) des Bundes in Kraft. Sein Ziel ist der Schutz der in der Prostitution tätigen Menschen, die Stärkung ihres Selbstbestimmungsrechts und die Bekämpfung der Kriminalität. Mit diesemGesetz werden erstmals umfassende Regelungen für das Prostitutionsgewerbe getroffen.

Zu den Kernelementen des Gesetzes gehört dabei zum einen die Einführung einer Erlaubnispflicht für sämtliche Prostitutionsgewerbe. Diese Erlaubnis bekommen nur zuverlässige Betreiber, die die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. Zum anderen sieht das Gesetz eine Anmeldepflicht vor. Die Bescheinigung ist für zwei Jahre gültig und kann verlängert werden.

Der Landkreis müsste das Gesetz umsetzen


Eine offizielle Zuständigkeitsregelung seitens des Landes steht laut Landkreis derzeit noch aus, befindet sich mittlerweile aber in der Verbandsanhörung. Der Entwurf sieht vor, die Zuständigkeit für die Erfüllung der Aufgaben nach dem ProstSchG auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen. Aus diesem Grund fand bereits ein Erfahrungsaustausch mit Vertretern des Fachbereiches Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen, des Fachbereiches Gesundheit, der Polizeiinspektion Gifhorn sowie der Sozial-Diakonischen Arbeit für Frauen in Prostitution (SoDiStra) statt. Dabei wurde die derzeitige Situation des Prostitutionsgewerbes im Kreisgebiet thematisiert.

Zusätzlich laufen derzeit in der Kreisverwaltung entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen, um die Aufgabe übernehmen zu können, fallsdiese per Verordnung an den Kreis übertragen werden sollte.

Ohne Beratung dürfen die Prostituierten nicht arbeiten


Die nach dem Gesetz geforderte gesundheitliche Beratung wäre mit Inkrafttreten der Zuständigkeitsverordnung Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Im Landkreis Gifhorn ist dafür der Fachbereich Gesundheit zuständig. Die Beratung wird angepasst an die persönliche Lebenssituation der zu beratenden Person erfolgen und insbesondere die Themen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisverhütung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs aufgreifen. Des Weiteren soll eine Beratung ermöglichen, eventuell bestehende Zwangs- oder Notlagen zu offenbaren. Vorab wird die zu beratende Person auf Vertraulichkeit hingewiesen. Das Hinzuziehen Dritter ist nur zum Zwecke der sprachlichen Verständigungund mit vorheriger Zustimmung zulässig.

Im Anschluss erhält die beratene Person eine Bescheinigung, die Grundlage für die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde ist. Prostituierte im Alter zwischen 18 und 21 Jahren sind verpflichtet an der gesundheitlichen Beratung alle sechs Monate teilzunehmen, für Prostituierte ab dem 21. Lebensjahr hat die Beratung alle 12 Monate zu erfolgen.

Weitere Auskünfte erteilenAndrea Schulze Diekhoff (Tel.: 05371-82 711 / andrea.schulze-diekhoff@gifhorn.de) und Michael Funke (Tel.: 05371-82333 / michael.funke@gifhorn.de).


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