Nur das historische Rathaus soll etwas vom Erbe erhalten

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Rathaus Goslar. Foto: Anke Donner
Rathaus Goslar. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Goslar. Im Zusammenhang mit der Erbschaft von knapp 300.000 Euro zugunsten der Stadt Goslar (regionalGoslar.de berichtete) forderte die Ratsfraktion der Bürgerliste, den testamentarischen Willen der Erblasserin ohne Abstriche umzusetzen. Der Finanzausschuss beherzigte den Antrag. Nun fließt das Geld ausschließlich in die Sanierung des historischen Rathauses.


Das Ansinnen, das Erbe in das Projekt Kulturmarktplatz einfließen zu lassen, bewertete Bürgerlisten-Fraktionsvorsitzender Henning Wehrmann als unzulässigen Klimmzug der Verwaltung, um den eigentlichen Sinn des Testaments auszuhebeln.

Ein Gebäudeensemble, das zum Zeitpunkt der Testamentserstellung gerade einmal 50 Jahre und in Teilbereichen nicht einmal 15 Jahre alt war, könne wohl kaum unter dem Begriff „altertümlicher Gebäudebestand“ erfasst werden. Auch der Aspekt, dass Teile des Gebäudekomplexes der ehemaligen Kaiserpfalzschule zwischenzeitlich zum Baudenkmal erklärt wurden, könne keine Rolle spielen.

Die Erblasserin will das Geld nicht für moderne Kunst verwendet sehen


Die Fraktion warnte auch nachdrücklich vor einer Finanzierung der „modernen Kunst“ am Bau durch die Hintertür. Wehrmann verwies darauf, dass beim Kulturmarktplatz aufgrund der Kostenexplosion von 8,6 auf 10,6 Millionen Euro die moderne Fassadenkunst lediglich zurückgestellt aber nicht endgültig gestrichen wurde. Die Bürgerliste sah Anzeichen, dass die Verwaltung die zusätzlichen Mittel aus der Erbschaft zur Entlastung des Baukostenvolumens einsetzen und damit den finanziellen Spielraum schaffen will, um die moderne Kunst doch noch zu finanzieren. Damit würde aber der letzte Wille der Erblasserin ausgehebelt, der moderne Kunst ausdrücklich ausschließt.

In einem Änderungsantrag forderte die Bürgerliste den Rat daher auf, das Geld in ein tatsächlich altertümliches Gebäude – nämlich das historische Rathaus umzuschichten.

Diesem Antrag folgte der Finanzausschuss nun einstimmig. Der Ausschuss empfiehlt weiterhin, nach Abschluss der Baumaßnahme eine Ehrentafel für die beiden Erblasser Georg und Irene Degenam Rathaus anzubringen. Abschließend wird sich der Stadtrat mit diesem Vorschlag in seiner Sitzung am 19. Dezember beschäftigen.

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