Ohne Winterreifen wird es schnell teuer

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In der letzten Woche war es relativ mild, doch im Winter kann sich das schlagartig ändern. Im Oberharz hat es bereits Schnee gegeben. Wer dann ohne Winterreifen unterwegs ist, dem drohen Strafen. Foto: Alec Pein
In der letzten Woche war es relativ mild, doch im Winter kann sich das schlagartig ändern. Im Oberharz hat es bereits Schnee gegeben. Wer dann ohne Winterreifen unterwegs ist, dem drohen Strafen. Foto: Alec Pein | Foto: Alec Pein



Goslar. In der letzten Woche war es relativ mild, doch im Winter kann sich das schlagartig ändern. Im Oberharz hat es bereits Schnee gegeben. Wer dann ohne Winterreifen unterwegs ist, dem drohen Strafen. 

regionalGoslar.de sprach mit Sigurd Breustedt, Sachbearbeiter Verkehr bei der Polizei Goslar, was im Winter beachtet werden muss, damit die Autofahrt nicht zur Schleuderpartie wird. Sigurd Breustedt erklärt: „Die gesetzliche Winterreifenpflicht ergibt sich aus § 2 (3a) der Straßenverkehrsordnung. Sie schreibt vor, bei welchen winterlichen Wetterverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Danach dürfen Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen gefahren werden. Als Winterreifen gelten alle Reifen mit M+S-Bezeichnung auf der Reifenflanke, auch sogenannte Ganzjahresreifen mit dieser Bezeichnung“, so der Experte.
Die Polizei empfiehlt daher Winterreifen, die außerdem das sogenannte "Schneeflocken-Symbol" aufweisen. Dieses Symbol ist bei modernen Winterreifen üblich und belegt die Wintertauglichkeit. Ganzjahresreifen und M+S-Reifen ohne dieses Symbol stoßen erheblich früher an ihre Grenzen. Dies ist insbesondere beim Bremsen und bei der Kurvenfahrt gefährlich. Eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimeter sollte bei Winterreifen nicht unterschritten werden. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt in Deutschland 1,6 Millimeter.

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Die Kennzeichnung auf dem Reifen verrät, ob er für Schnee und Glätte geeignet ist. Foto: Anke Donner


Ohne Winterbereifung wird es gefährlich und teuer


Das Fahren bei winterlichen Wetterverhältnissen in Form von Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit einem Auto ohne M+S-Reifen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet werden kann. Kommt zu diesem Verstoß eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, kann ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro verhängt werden. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sind sogar 100 Euro fällig. Wir ein Unfall verursacht, droht eine Strafe von 120 Euro. In allen vier Fällen erfolgt eine Eintrag eines Punktes ins Verkehrszentralregister. Darüber hinaus kann von der Polizei unter Beurteilung des Einzelfalles die Weiterfahrt untersagt werden.


Von „O“ bis „O“


"Autofahrer, die bei allen Wetterbedingungen fahren müssen, sollten spätestens vor dem ersten Frost, in der Regel im Oktober, auf  Winterreifen wechseln und diese bis Ende April belassen", so Sigurd Breustedt. Mit einer leichten Eselsbrücke kann man sich merken, wann die Reifen gewechselt werden. Die Reifen bleiben von „O“ bis „O“ auf dem Fahrzeug - also von Ostern bis Oktober die Sommerreifen und von Oktober bis Ostern die Winterreifen.


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