Polizei Goslar warnt: Angeblicher Makler betrügt Ehepaar


Falscher Makler macht sich mit der Provision aus dem Staub. Symbolbild: pixabay
Falscher Makler macht sich mit der Provision aus dem Staub. Symbolbild: pixabay | Foto: Pixabay

Goslar. Einem besonders dreisten Betrug fiel ein Ehepaar aus Bad Harzburg vergangenen Donnerstag zum Opfer. Ein französischer Mann gab sich als Makler aus und stahl die vereinbarte Provision in Höhe von 35.000 Euro.


Betrug tritt inmannigfaltigen Erscheinungsformen auf, teilt die Polizei mit. Die Täter seien oft sehr raffiniert und ihr Vorgehen verursachte häufig beträchtliche finanzielle Schäden.

Falscher Makler


Am vergangenen Donnerstag, 16.Februar, wurdeein älteres Ehepaar aus Bad Harzburg um die vereinbarte Maklerprovision in Höhe von 35.000 EUR betrogen.

Sie hätten, so die Polizei, ihre im Oberharz befindlichen Immobilien über entsprechende Anzeigen, unter anderembei Immobilienscout24, bereits seit einigen Monaten zum Kauf angeboten.

Auf die Anzeige habesich im November vergangenen Jahres ein angeblich französischer Makler bei ihnen gemeldet. Dieser habe einen Besichtigungstermin verabredet und seidazu angeblich mit dem Flugzeug nach Hannover angereist und anschließend mit einem Taxiweitergefahren.

Der Mann sei etwa 40 bis 50 Jahre alt, rund170 Zentimetergroß, habe eine schlanke Gestalt, einen 3-Tage-Bart, grau-melierte Haare und normale Bekleidung, unter anderemeinen beigefarbenen Trenchcoat getragen.Er habe einen vertrauenswürdigen Eindruck gemacht, spreche sowohl Französisch als auch Deutsch ohne Akzent und habe fortlaufend betont, jüdischer Abstammung zu sein.

Nach dem Besichtigungstermin, bei dem er sich alles fachmännisch und genau angesehen hätte, habeihn das Ehepaar zum Bahnhof nach Bad Harzburg gebracht, von wo er seine Rückreise antreten wollte.

Angeblicher Interessent


Nach ein paar Wochen habe er sich nach einigen Telefonaten, bei denen regelmäßig eine Telefonnummer mit französischer Landesvorwahl aufgetaucht sei, zurückgemeldet und mitgeteilt, er wolle beide Immobilien für einen Kunden zum angegebenen Preis erwerben.

Das Ehepaar habeeinen ortsansässigen Notar mit der Anfertigung eines entsprechenden Kaufvertrages, der in Fotokopie auch dem vermeintlichen Käufer zugesandt worden sei, beauftragt.

Schließlich habeder Makler mit ihnen für den Donnerstag ein Treffen in Hannover vereinbart, bei dem nicht nur die Maklergebühr, sondern bereits auch ein Teil des Kaufpreises übergeben werden sollte.

Der Betrüger flieht


Die Beteiligten hättensich vor dem Hauptbahnhof in Hannover getroffen undseien von dort aus in eine nahegelegenes Café gegangen, umsich dort im Außenbereich an einen Tisch zu setzen.

Nachdem der angebliche Makler zweimal telefoniert hätte, dabei den Tisch kurz verlassen und hin- und hergegangen sei, seiplötzlich einfremdes Auto aufgetaucht.

Daraufhin habe er die Maklerprovision gefordert, angeblich um es zu zählen.

Doch dazusei es nicht gekommen:nach Übergabe des Betrages sei dieser losgerannt und stattdessen zu dem Auto gerannt undeingestiegen. Dann sei er in dem Wagen schnell davongefahren und geflohen.

Die Polizei warnt


Stellen Sie sich vor: Sie haben Ihre Immobilie in einer Zeitung oder in einem Immobilienportal schon über einen längeren Zeitraum inseriert. Ein Interessent ruft an. Er will das Objekt nach Besichtigung kaufen, schnell, zum ausgeschriebenen Preis, ohne Verhandlungen. Er klingt freundlich und seriös. Ungewöhnlich, aber besser kann es ja nicht laufen. Dass so möglicherweise ein Betrug seinen Anfang nimmt, daran denkt der arglose Verkäufer zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Seien Sie besonders vorsichtig, wenn ein Käufer bereitwillig auf den von Ihnen veranschlagten Kaufpreis eingeht, ohne zu verhandeln.

Seien Sie insbesondere misstrauisch, wenn die Kaufzusage insbesondere ohne vorherige Besichtigung des Kaufobjektes erfolgt.

Der vermeintliche Interessent will nicht handeln, sondern akzeptiert ihren Preis sofort (oder bietet noch mehr).

Sie erfahren keine feste Adresse des vermeintlichen Interessenten, nur Handynummern (Prepaid-Karten) und E-Mail-Adressen. Stellen Sie auf jeden Fall die Personalien Ihrer Geschäftspartner fest. Geben Sie sich nicht mit einer (ausländischen) Handynummer zufrieden.

Lassen Sie sich stets Ausweisdokumente Ihres Geschäftspartners zeigen und notieren Sie die Daten.

Überprüfen Sie, wer Ihr Geschäftspartner ist und wer dahinter steht. Gibt es die Firma?

Lassen Sie sich von dem scheinbar seriösen Aussehen und Auftreten der Täter nicht beeindrucken.

Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Bei unseriösen Angeboten steht nur der Täter unter Zeitdruck.

Werten Sie es als eindeutigen Hinweis auf betrügerische Absichten, wenn schon dem eigentlichen Verkauf Zahlungen vorausgehen sollen.

Höchste Alarmstufe besteht, wenn die Geschäftsabwicklung im Ausland stattfinden soll (Sprachprobleme, Gerichtsstand, Anzeigenerstattung).

Erstatten Sie eine Anzeige, selbst wenn Sie nur einen solchen Kontakt hatten, ohne bereits geschädigt zu sein, oder setzen Sie sich bei einem möglichen Betrugsverdacht umgehend mit der Polizei in Verbindung.


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