Prostituiertenschutzgesetz: Landkreis kritisiert Gebühren

von Frederick Becker


Der Landkreis ist unglücklich mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz.
 Symbolfoto: Pixabay
Der Landkreis ist unglücklich mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz. Symbolfoto: Pixabay

Goslar. Das im Juli in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz bringt neue Zuständigkeiten für den Landkreis mit sich. Die Kreisverwaltung ist damit nicht glücklich, denn der Mehraufwand durch Überprüfungen, Anordnungen und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten lasse sich womöglich nicht kostendeckend realisieren.


Der Gesetzesinhalt lässt sich so zusammenfassen: Prostituierte müssen ihr Gewerbe beim Kreis Anmelden, eine Erlaubnis beantragen und sich vom Gesundheitsamt beraten lassen. Außerdem dürfen sie nur mit Kondom arbeiten. Der Kreis kassiert von den Prostituierten eine Gebühr, um die Kosten für die Erfüllung dieser neuen Aufgaben zu decken. Die Sexarbeiterinnen müssen für die Gewerbeanmeldung einmalig 15 Euro bezahlen - und das ist dem Landkreis zu wenig.

Die Verwaltung bezweifelt in einer Stellungnahme, "dass sich die neuen Aufgaben durch die vorgesehene Gebührenerhebung kostendeckend erledigen lassen." Zum einen werde eine grundsätzliche Diskrepanz zwischen dem Schutzcharakter der Norm und der Hürde und Belastung einer Gebührenerhebung für die Betroffenen gesehen. "Diese sollen nach den Ausführungen des Gesetzgebers aus einer Grauzone herausgeholt werden. Im Umkehrschluss sollen sie mit Gebühren belastet werden, die zudem aufgrund der befristeten Gültigkeit in regelmäßigen zeitlichen Abständen erneut eingefordert werden müssen." Zum anderen sei mit einem erhöhten Umsetzungsaufwand der gesetzlichen Regelungen durch Überprüfungen, Anordnungen und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zu rechnen. Das sei kostendeckend nicht zu realisieren.

Als Ausgleich für die den Landkreisen und kreisfreien Städten entstehenden Kosten sei ein pauschaler Belastungsausgleich in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro (40 Cent pro Einwohner) vorgesehen. Für den Landkreis Goslar würde das in 2018 eine Einmalzahlung von 55.000 Euro bedeuten. Eine Überprüfung der tatsächlichen Kostenbelastung ist zum 31. Dezember 2018 vorgesehen. Der Landkreis Goslar will die Aufgaben getrennt in zwei Fachbereichen umsetzen.

Der Kreis rechnet mit hohem Aufwand


"Die gesundheitliche Beratung wird im Gesundheitsamt derzeit von zwei Gesundheitsaufseherinnen durchgeführt", so die Verwaltung. Die Beratung dauere eine Stunde und beinhalte außer der Beratung, Fragenklärung und Ausstellung der Bescheinigung. In Einzelfällen sei die Hinzuziehung eines Dolmetschers notwendig. Die Entgegennahme, Prüfung und Ausstellung der Anmeldebescheinigung sowie die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten, -fahrzeuge und -veranstaltungen erledigt der Fachdienst Besonderes Ordnungsrecht, der in der Fachgruppe Gefahrenabwehrrecht angesiedelt ist.

Der Zeitaufwand für die Beratungen sei hoch, beklagt der Kreis, außerdem müsste mehrsprachiges Infomaterial zusammengestellt und Sachbearbeiter fortgebildet werden. Auch Dolmetscher müssten engagiert werden. Außerdem müssten Formulare gedruckt und die Einhaltung der Vorschriften überprüft werden.

"Dazu kommt ein erheblicher Ermittlungs- und Überprüfungsbedarf (...) der wegen der Befristungsregelungen auch nicht nur einmalig nach Gesetzeseinführung zu erwarten ist, sowie im Zusammenhang mit den in der Norm umfangreich geregelten Ordnungswidrigkeitentatbeständen die Abwicklung der zu erwartenden Bußgeldverfahren", führt der Landkreis aus. Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes werde zusätzliche personelle Ressourcen binden, die jedoch gegenwärtig noch nicht realistisch bemessen werden könnten," da keine belastbaren Zahlen darüber vorliegen, wie viele Prostituierte im Landkreis aktiv sind beziehungsweise in welcher Anzahl Prostitutionsstätten bereitgestellt werden."


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