Prostituiertenschutzgesetz stellt Landkreis vor Herausforderungen

von Nino Milizia


Symbolfoto: Pixabay
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Goslar. Am 1. Juli dieses Jahres trat das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft, welches den Landkreis Goslar vor neue Aufgaben und Pflichten stellt. Die Erfüllung dieser könnte zu einer echten Belastungsprobe werden und ist Thema einer Informationsvorlage, die in den Ausschüssen des Landkreises zur Beratung kommt.


Der sich neu ergebende Aufwand des Landkreises erscheint wie eine Mammutaufgabe, so dass sich jede Menge Fragezeichen ergeben. Wie soll der entstehende Mehraufwand durch Überprüfungen, Anordnungen und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten kostendeckend realisiert werden? Als pauschaler Belastungsausgleich in 2018 ist zwar eine Summe von 55.000 Euro vorgesehen. Welche Kosten sich jedoch tatsächlich ergeben, soll allerdings erst zum 31. Dezember 2018 überprüft werden.

Die gesundheitliche Beratung soll von zwei Gesundheitsaufseherinnen durchgeführt werden. Diese soll etwa eine Stunde dauern und Beratung, Fragenklärung und Ausstellung einer Bescheinigung beinhalten. Zudem kann die Hinzunahme von Dolmetschern notwendig werden. Auf den Fachdienst Besonderes Ordnungsrecht käme die Aufgabe der Entgegennahme, Prüfung und Ausstellung der Anmeldebescheinigung sowie die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten, -fahrzeuge und -veranstaltungen zu. Dies alles wäre jedoch auch losgelöst vom berechneten Zeitaufwand zu betrachten, schließlich ergibt sich daraus im Vorfeld ein Fortbildungsbedarf der zuständigen Sachbearbeiter sowie ein Abstimmungsbedarf mit teilweise externen Stellen. Auch müsste das Infomaterial mehrsprachig und in angemessener Form gestaltet werden.

Personelle Ressourcen noch nicht absehbar


Der gesamte Verwaltungsaufwand von Anmeldeformalitäten über Zuverlässigkeitsüberprüfungen bis hin zum Fertigen von Anordnungen oder gar Zwangsmaßnahmen würde riesige Ausmaße annehmen. Es gelte nun, den statistischen Aufwand mit einem zeitlichen und materiellen Aufwand in der Praxis umzusetzen. Die benötigten personellen Ressourcen seien noch überhaupt nicht absehbar, da keine belastbaren Zahlen vorlägen, wie viele Prostituierte im Landkreis tätig sind. Fragen über Fragen, denen sich erstmalig der Ausschuss für Ordnung, Rettungswesen, Gesundheit und Verbraucherschutz am 7. November stellen wird.


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