Schülerbeförderung: Härtefallregelung für Ermessenspielraum

von Alec Pein


Die Fassung der geltenden Schülerbeförderungssatzung für den Landkreis Goslar soll angepasst werden. Symbolfoto: Anke Donner
Die Fassung der geltenden Schülerbeförderungssatzung für den Landkreis Goslar soll angepasst werden. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner



Goslar. Die Fassung der geltenden Schülerbeförderungssatzung für den Landkreis Goslar von 1995 wurde letztmalig 2001 geändert und wird derzeit angepasst. Im wesentlichen, so Erste Kreisrätin Regine Körner im Kreisausschuss für Bildung, Familie und Soziales am vergangenen Donnerstag, soll künftig flexibler mit Härtefällen umgegangen werden können. Auslöser für die Anpassung sei ein Fall gewesen, in dem der Landkreis nach geltender Satzung nicht reagieren konnte.

Bei dem Fall ging es, so Körner, um die Beförderung vom Hort nach Hause. Dieser habe in unmittelbarer Nähe zur Schule gelegen, die das betroffene Kind besuche. Dennoch habe der Landkreis dem Antrag der Eltern auf Beihilfe zur Beförderung vom Hort nach Hause nicht stattgeben können. Eine „Härtefallregelung“ im neuen Satzungsentwurf soll künftig Ermessensspielraum für eine verwaltungsinterne Klärung von Einzelfällen schaffen.


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