Schwarzarbeit-Kontrolle: Etliche Verstöße aufgedeckt

Einige ausländische Arbeitnehmer führten keine notwendigen Dokumente bei sich. Einer konnte sich nicht mal ausweisen.

Zöllner bei der Überprüfung einer Baustelle.
Zöllner bei der Überprüfung einer Baustelle. | Foto: Hauptzollamt Braunschweig

Goslar. Vor rund zwei Wochen gab es eine große Schwarzarbeit-Kontrolle im Landkreis Goslar. Dabei wurde von den zuständigen Ermittlern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Standorts Göttingen in sieben Fällen ausländische Arbeitnehmer aufgegriffen, die nicht über die erforderlichen Dokumente für eine Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet verfügten. Dies teilte das Hauptzollamt Braunschweig mit.



Bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit geht es im Wesentlichen darum, zu prüfen, ob die Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet sind, der Mindestlohn gezahlt wird und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen können.

Bei einem Bauvorhaben in Hahausen wurden drei arbeitende belarussische und in Goslar zwei vietnamesische Staatsangehörige angetroffen. In Vienenburg wurde ein arbeitender indischer Staatsangehörige im Gastronomiebereich vorgefunden. Beim Autohof Rhüden an der A 7 wurde den Zöllnern vom Bundesamt für Logistik und Mobilität ein deutscher LKW mit russischem Fahrer übergeben.

Keine Dokumente


Die ausländischen Arbeitnehmer verfügten allesamt nicht über die für eine Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet erforderlichen Dokumente. Die vorgelegten Aufenthaltspapiere anderer EU-Mitgliedstaaten erfüllten dabei nicht die Voraussetzung zur Gestattung der Arbeitsaufnahme in Deutschland. In einem Fall konnte der Ausländer noch nicht einmal einen Reisepass vorlegen, weshalb dieser dann in Amtshilfe durch die Polizeiinspektion Goslar erkennungsdienstlich behandelt wurde. Hierbei wurde festgestellt, dass es sich um eine polizeilich bereits in Erscheinung getretene Person handelte.

Gegen die angetroffenen Arbeitnehmer wurden von der FKS Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet eingeleitet. Über ausländerrechtliche Maßnahmen, wie eine Ausweisung gegebenenfalls in Verbindung mit einer Wiedereinreisesperre, entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde des Landkreises Goslar. Gegen die mutmaßlichen Arbeitgeber der aufgegriffenen Personen erfolgen von der FKS weitere Ermittlungen unter anderem wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und des Einschleusens von Ausländern.


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