Schwarzarbeit: Landkreis sieht Zuständigkeit beim Zoll


Der Landkreis weist die Vorwürfe der Handwerkskammer von sich. Symbolfoto: Alec Pein
Der Landkreis weist die Vorwürfe der Handwerkskammer von sich. Symbolfoto: Alec Pein | Foto: Alec Pein

Goslar. Die Rüge der Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen im Kampf gegen die Schwarzarbeit in „jahrelanger Untätigkeit“ verharrt zu haben (wir berichteten), weisen der Landkreis Goslar und die Stadt Goslar entschieden zurück.


„Der Landkreis ist nur einer der Partner in einem weit verflochtenen Netzwerk verschiedener Behörden, die sich alle gemeinsam im Kampf gegen die Schwarzarbeit einbringen“, erklärt Erste Kreisrätin Regine Körner für den Landkreis. Dem schließt sich Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk für die Stadt Goslar an.

Illegale Beschäftigung – Zuständigkeit liegt beim Zoll


Bis zum 1. August 2004 waren die Kreisverwaltung und die Verwaltung der Stadt Goslar noch vollumfänglich für die Bekämpfung der Schwarzarbeit in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Tatsächlich wird seitdem ein Großteil der gesetzlichen Vorgaben vom Hauptzollamt kontrolliert.

Die vom Gesetzgeber auch allen anderen kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden überantworteten Aufgaben sind nur noch auf die Prüfung, ob ein Gewerbetreibender seiner Verpflichtung zur Anzeige des Gewerbes oder Reisegewerbes nachgekommen ist beziehungsweise ob eine Handwerksrolleneintragung bei der selbständigen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks vorliegt, beschränkt worden. Vergehen gegen die Sozialversicherungspflichten, zu Unrecht bezogene Sozialleistungen, Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder das Mindestlohngesetz und selbst im Bereich des Ausländer- beziehungsweise Steuerrechts werden nunmehr vom Hauptzollamt verfolgt.

Verfehlungen wurden an das Hauptzollamt gemeldet


„Wie es in einer schlanken Verwaltung angezeigt ist, haben wir aufgrund der veränderten Zuständigkeiten seinerzeit adäquat reagiert und die personellen Ressourcen in dem Bereich für diese zwei verbleibenden Aufgaben auch umgehend eingeschränkt“, betont die Erste Kreisrätin. In den darauffolgenden Jahren habe es sich aber gezeigt, dass ein effektives Vorgehen nur mit mehr Personaleinsatz umzusetzen sei. Die Einschränkungen durch den Zukunftsvertrag hätten die Einrichtung entsprechender Stellenanteile jedoch erst mit dem Stellenplan 2014 ermöglicht. Ein konsequentes Vorgehen sei dann aber in der Folgezeit nicht zuletzt durch die unvermutete Flüchtlingswelle vereitelt worden.

„Unter Berücksichtigung der verschobenen Prioritäten und der vorhandenen Ressourcen hat sich der Landkreis jedoch nichts vorzuwerfen“, weist die Erste Kreisrätin die Vorwürfe der Kreishandwerkerschaft zurück. Insbesondere seien festgestellte Verfehlungen regelmäßig weiterhin an das Hauptzollamt weitergemeldet worden. In eigener Sache wird der Bereich derzeit neu aufgestellt, um den Kampf gegen die Schwarzarbeit wirksam fortsetzen zu können.

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