So verhält man sich bei einem Verkehrsunfall richtig

von Nick Wenkel


Der TÜV klärt auf, wie man sich nach einem Unfall zu verhalten hat. Foto: Alexander Panknin
Der TÜV klärt auf, wie man sich nach einem Unfall zu verhalten hat. Foto: Alexander Panknin

Wolfenbüttel. Andreas Grocholewski, Leiter der TÜV-Station Wolfenbüttel-Halchter, gibt Tipps wie man sich am Unfallort korrekt verhält und worauf man außerdem achten muss. Denn was viele nicht wissen: Als Unfallgeschädigter hat man das Recht auf ein neutrales Schadengutachten. Die Kosten hierfür trägt im Haftpflichtfall die Versicherung.


Der erste Schritt sei die Absicherung der Unfallstelle mithilfe der „Drei W’s“ in der Reihenfolge: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen. Handelt es sich nur um einen kleineren Blechschaden, müsse außerdem die Fahrbahn geräumt werden, um den fließenden Verkehr nicht zu behindern. „Allerdings nur, wenn man sich dabei nicht selbst in Gefahr bringt, denn die eigene Sicherheit hat immer Vorrang“, sagt Grocholewski. Wurden Personen verletzt, gilt es, unverzüglich Erste Hilfe zu leisten und den Notruf 112 zu wählen – diese Notrufnummer gelte übrigens EU-weit. Beim Anruf des Notdienstes soll die Situation so konkret und knapp wie möglich geschildert und dann auf weitere Anweisungen gewartet werden.

Wann die Polizeiinformieren?


„Es gibt fünf Unfallsituationen, in denen die Polizei unter 110 informiert wird: Wenn Beteiligte unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, ein Fahrzeug erkennbar aus dem Ausland kommt, bei größeren Sachschäden, wenn Personen verletzt sind oder bei Unfällen auf der Autobahn“, weiß der TÜV-Experte. Bei kleineren Blechschäden ohne Verletzte ist ein Anruf bei 110 hingegen nicht notwendig. Es reicht dann, die Kontakt- und Versicherungsdaten auszutauschen und den Unfallort und Fahrzeugschaden mit Fotos oder zumindest einer Skizze zu dokumentieren.

Wenn es keine weiteren Unfallbeteiligten gibt, zum Beispiel beim Zusammenstoß mit einem parkenden Auto, müsse man eine angemessene Zeit auf den Fahrzeughalter warten. Die angemessene Dauer sei dabei situationsbedingt: Passiert der Zusammenstoß nachts, können 30 Minuten ausreichen. Auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums in der Mittagszeit solle man hingegen durchaus zwei Stunden warten. „Erst dann kann man den Ort verlassen, nachdem man seine Kontakt- und Versicherungsdaten am Unfallort hinterlassen hat“, so der Stationsleiter. Den Unfall soll man dann umgehend bei der Polizei melden.

Die wichtigsten Punkte in den Folgetagen


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TÜV-Leiter Andreas Grocholewski. Foto: TÜV



In den darauffolgenden sieben Tagen müsse die Versicherung benachrichtigt werden. Andernfalls könne der Versicherungsschutz verfallen. Eine Ausnahme bilden Unfälle mit Todesfolge: Hier müsse man bereits innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfallzeitpunkt die Versicherung verständigen.


Zur Ermittlung der Unfallkosten sei es außerdem wichtig zu wissen: Wer keine Schuld am Unfall trägt, hat ein Recht auf die Begutachtung des Schadens durch unabhängige Sachverständige. Das erspare den Beteiligten viele Streitigkeiten und begünstige eine faire und einvernehmliche Abwicklung. Grocholewski: „Ein unabhängiges Schadengutachten trägt auf neutrale Weise zur Aufklärung der Schadenshöhe und zur Sicherung von Zahlungsansprüchen bei.“ Ein Schadengutachten beschleunige zudem die Zahlung durch die Versicherung. So könne jeder sichergehen, dass er zu seinem Recht komme. Ab einer Schadenshöhe von etwa 800 Euro übernimmt die Kosten für die Erstellung im Regelfall die Versicherung des Unfallverursachers.

Die Tipps im Überblick


Auch bei einer Teilschuld sei das Gutachten sinnvoll, um die genaue Schadenshöhe zu ermitteln. Wenn man als Schuldtragender seinen Vollkaskoschutz in Anspruch nimmt, trage nach Rücksprache gegebenenfalls die Versicherung die Kosten für die Gutachtenerstellung. TÜV NORD Unfall-Tipps auf einen Blick:

  1. Drei W’s beachten: Warnblinkanlage, Warnweste, Warndreieck

  2. Keine Verletzten und Situation ungefährlich: Fahrbahn räumen
    Wenn Verletzte: Erste Hilfe leisten, EU-weiten Notruf (112) wählen, auf Anweisungen warten

  3. Polizei (110) informieren, wenn: Beteiligte unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, Fahrzeug aus
    dem Ausland, große Sachschäden, Personen verletzt oder Unfall auf der Autobahn

  4. Kleine Blechschäden: mit Fotos oder Skizzen dokumentieren, Kontakt- und
    Versicherungsdaten austauschen

  5. Parkendes Auto gerammt: Angemessene Zeit warten, Kontakt- und Versicherungsdaten
    hinterlassen, Unfall umgehend bei Polizei melden

  6. Versicherung innerhalb von 7 Tagen informieren, bei Todesfällen: 48 Stunden

  7. Recht auf neutrales Schadengutachten in Anspruch nehmen unter 0531 2390-269 oder 0800
    80 69 600


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