Soforthilfe für Hochwasseropfer: Anträge ab nächster Woche


Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro können Privathaushalte unbürokratische Hilfe erhalten. Archivfoto: Werner Heise
Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro können Privathaushalte unbürokratische Hilfe erhalten. Archivfoto: Werner Heise | Foto: Werner Heise

Goslar. Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro sollen für finanzielle Hilfen an Hochwassergeschädigte bereitgestellt werden. Das hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages heute einstimmig beschlossen. Der zunächst vorgesehene Mittelansatz orientierte sich an den Erfahrungen aus der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2013.


Nach der ersten vorläufigen Schadensanalyse zeichnet sich ein höherer Bedarf ab. Voraussichtlich in der nächsten Woche wird der Niedersächsische Landtag darüber endgültig entscheiden. „Durch den Dauerregen im südlichen und östlichen Niedersachsen sind vielerorts Hochwasser entstanden, auf die kaum jemand vorbereitet war. Die Wassermassen haben zum Teil heftige Schäden verursacht und Menschen auch existenziell bedroht", so Umweltminister Stefan Wenzel. „Um den von den Hochwasserereignissen in Niedersachsen betroffenen Menschen und Kommunen schnell und unbürokratisch helfen zu können, sollte möglichst schnell ein Nachtragshaushalt mit dem zur Zeit geschätzten Bedarf beschlossen werden", so Finanzminister Peter-Jürgen Schneider. „Der dafür heute beschlossene Entwurf deckt diesen Bedarf sicher ab."

Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro können Privathaushalte unbürokratische Hilfe erhalten


Für die Privathaushalte sind freiwillige finanzielle Leistungen vorgesehen. Die Soforthilfe soll akute Notlagen bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat finanziell überbrücken. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro können Privathaushalte unbürokratische Hilfe erhalten. Pro erwachsene Person können 500 € beantragt werden, pro Kind 250 €, maximal 2.500 € pro Haushalt. Bei ganz besonderen sozialen Notlagen ist unter strengen Voraussetzungen auch eine höhere Leistung möglich. Zuständig für die Bewilligung von Soforthilfen sind die Landkreise sowie die kreisfreien und großen selbständigen Städte; sie nehmen ab nächster Woche Anträge entgegen. Mehr Informationen zur Soforthilfe und das entsprechende Antragsformular werden ab Freitag unter www.hochwasser.niedersachsen.de in das Internet eingestellt. Nach Beschluss des Landtages können Mittel ausgezahlt werden.

Darüber hinaus sollen zusätzliche Unterstützungshilfen gewährt werden, soweit eine Elementarschadenversicherung nicht abgeschlossen werden konnte. Die Voraussetzungen hierfür werden derzeit noch entwickelt und werden erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Ein unter der Federführung des Umweltministeriums gebildeter ressortübergreifender Stab koordiniert die Aufarbeitung der Hochwasserschäden durch das Land. Gegenwärtig findet eine Schadensermittlung für die kommunale Infrastruktur statt, die in zwei Wochen abgeschlossen sein soll.


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