Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss treten rückwirkend in Kraft


Alleinerzehende sollten den Unterhaltsvorschuss noch in diesem Monat beantragen. Symbolfoto: Marc Angerstein
Alleinerzehende sollten den Unterhaltsvorschuss noch in diesem Monat beantragen. Symbolfoto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein

Goslar/Berlin. Wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einer aktuellen Presseinformation mitteilt, werden die von Bundestag und Bundesrat bereits Anfang Juni beschlossenen Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten.


Der Landkreis Goslar hatte bereits Mitte Juni über die Reform des Gesetzes informiert, und in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen, dass es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge kommen könne, da mit einem erhöhten Aufkommen gerechnet werde.

Der Ausbau des Unterhaltsvorschusses ist Teil des umfangreichen „Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften“. Hierzu läuft gegenwärtig das übliche formelle Prüfverfahren, bevor es dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt wird.

In dem Gesetzentwurf ist in jedem Fall sichergestellt, dass die Verbesserungen auch bei einer Ausfertigung nach dem 1. Juli rückwirkend zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten. Somit werden alleinerziehende Mütter und Väter also in jedem Fall die notwendige Unterstützung erhalten.

Der Landkreis empfiehlt Alleinerziehenden, einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss nach den neuen Regelungen noch im Laufe des Monats Juli beim Jugendamt (Unterhaltvorschussstelle) zu stellen. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass eine abschließende Bearbeitung und Bewilligung erst nach der Verkündung und dem Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen kann.

Die beim Landkreis bereits eigehenden Anträge werden den aktuellen Möglichkeiten entsprechend bearbeitet. Allerdings können noch keine Bewilligungsbescheide erlassen und keine Auszahlung des Unterhaltsvorschusses geleistet werden.


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