Vergewaltigungsfall in Goslar - Wurde dieser verschwiegen?


Fragesteller: Der Landtagsabgeordnete Rudolf Götz (CDU) Foto: CDU-Landtagsfraktion
Fragesteller: Der Landtagsabgeordnete Rudolf Götz (CDU) Foto: CDU-Landtagsfraktion | Foto: CDU-Landtagsfraktion

Hannover. Dem Landtagsabgeordneten Rudolf Götz der CDU wurde ein Fall zugetragen, bei dem eine ehrenamtliche Betreuerin von zwei syrischen Flüchtlingen vergewaltigt worden sei. Das dieser Fall in der Presse nicht erwähnt wurde, machte Götz stutzig. Er fragte bei der Landesregierung nach.


Eine sachkundige Person habe dem Fragesteller glaubhaft folgenden Fall geschildert:

Im Juli 2017 sei in Goslar eine Frau von zwei Flüchtlingen aus Syrien vergewaltigt worden. Das Opfer habe diese Flüchtlinge ehrenamtlich betreut. Das Verbrechen habe sich in der Wohnung eines der beiden Täter ereignet, nachdem die Familie des Wohnungsinhabers die Wohnung verlassen habe und die Frau mit einer Chemikalie betäubt worden sei.

Die Vergewaltigung sei angezeigt und die inzwischen geständigen Täter seien überführt worden. Auf Anweisung der Staatsanwaltschaft seien beide aus der Haft entlassen worden. Die Medien seienoffensichtlich nicht informiert worden, da angeblich "kein Anlass" zur Information der Öffentlichkeit gegeben war.

Antworten der Landesregierung


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage:

Götz:Ist dieser Fall zutreffend beschrieben worden? Wenn nein, wie ist der Sachverhalt genau?
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig führt ein Ermittlungsverfahren gegen zwei syrische Beschuldigte wegen des Verdachts der Vergewaltigung. Nach Angaben der Anzeigeerstatterin soll sie von den Beschuldigten unter Drogen gesetzt worden sein. Die beiden Beschuldigten hätten anschließend "mit ihr Sex gehabt". Im Übrigen gibt die Vorbemerkung des Abgeordneten den Sachverhalt im Wesentlichen korrekt wieder.

Die Angabe, "die inzwischen geständigen Täter seien überführt worden", trifft nicht zu. Richtig ist, dass sich die beiden unbestraften Beschuldigten bisher gegenüber den Ermittlungsbehörden nicht geständig eingelassen haben. Die Ermittlungen dauern an.

Götz: Ist es zutreffend, dass die tatverdächtigen Vergewaltiger auf freien Fuß gesetzt wurden? Wenn ja, warum?
Von der Beantragung eines Haftbefehls wurde seitens der Staatsanwaltschaft abgesehen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen zum Erlass eines Haftbefehls nicht vorlagen.

Götz:Trifft es zu, dass die Medien nicht informiert worden sind? Wenn ja, aus welchem Grund?
Generell gilt, dass mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte der Geschädigten, Zeugen und Beschuldigten sowie zum Schutz laufender Ermittlungen eine proaktive Pressearbeit der Ermittlungsbehörden zu Beginn beziehungsweise während der Ermittlungen regelmäßig nicht geboten ist.


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