Vorwürfe gegen Harzkliniken: Asklepios übergibt Landrat Gutachten


Die Asklepios Harzkliniken verteidigen sich mit einem Gutachten. Archivfoto: Anke Donner
Die Asklepios Harzkliniken verteidigen sich mit einem Gutachten. Archivfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Goslar. Aufgrund häufiger öffentlicher Kritik, die auch von Vertretern des Landkreises an den Asklepios Harzkliniken geäußert wurde, hat die Klinikleitung am heutigen Mittwoch dem Landrat des Kreises Goslar, Thomas Brych, ein von ihr beauftragtes externes Gutachten zu den primären Vorwürfen gegen die Klinik übergeben.


Es handelt sich hierbei um eine Pressemitteilung der Asklepios Harzkliniken, die regionalHeute.de ungekürzt und unkommentiert veröffentlicht:

Ziel der Geschäftsführerin der Asklepios Harzkliniken, Adelheid May, ist es, mit dem Gutachten zur Versachlichung der Diskussion über die Harzkliniken beizutragen. Verfasst wurde das Gutachten von IMC clinicon, einer Tochter des renommierten IGES Instituts. Im Kern befasst sich das Gutachten mit den primären Punkten der öffentlichen Kritik: einer unzureichenden Personalausstattung (zu wenig Personal, zu viel gering Qualifizierte, Lohndumping), einer ökonomisch (im Sinne von einzel- beziehungsweise betriebswirtschaftlich) statt medizinisch getriebenen Leistungserbringung.

Dazu wurde die Personalausstattung der Klinik anhand der IST-Kosten des Personals gegenüber den Soll-Kosten entsprechend der Kalkulation des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (INEK) verglichen. Für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen wurde für die deutschen Krankenhäuser gemäß § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem eingeführt. Grundlage hierfür bildet das G-DRG-System (German-Diagnosis Related Groups-System), wodurch jeder stationäre Behandlungsfall mittels einer entsprechenden DRG-Fallpauschale vergütet wird, welche durch das INEK ermittelt wird. Jede G-DRG-Fallpauschale enthält einen fallbezogenen Vergütungsanteil für die patientennahen Personalkosten, das heißt den Kosten für den Ärztlichen Dienst, Pflegedienst und medizinisch technischen Dienst.

Personalkosten haben Soll-Kosten deutlich überstiegen


Die Ergebnisse des Gutachtens zeigen deutlich: In den patientennahen Personalgruppen haben die tatsächlichen Personalkosten der Asklepios Harzkliniken Goslar im Geschäftsjahr 2016 die Normkosten (Soll-Kosten) auf Basis der INEK-Kalkulation deutlich um 3,8 Prozent überstiegen. Das heißt, dass die Asklepios Harzkliniken rund 808.000 Euro mehr im Ärztlichen Dienst, Pflegedienst und medizinisch technischen Dienst aufgewendet haben, als das G-DRG-System vorsieht. Im Fazit stellen die Gutachter fest, dass es auf eine ökonomisch (im Sinne von einzel- beziehungsweise betriebswirtschaftlich) statt medizinisch getriebene Leistungserbringung bei Analyse der regionalen Versorgungssituation keine Hinweise gibt. Als weiteres Ergebnis stellt das Gutachten fest, dass knapp 89 Prozent aller Patienten der Asklepios Harzkliniken aus dem Landkreis Goslar kommen. Gut 11 Prozent der Patienten kommen aus umliegenden Landkreisen mit eigener medizinischer Infrastruktur.

Vorwürfe werden von Gutachten nicht gestützt


Der häufig strapazierte Vorwurf, die Menschen im Landkreis Goslar würden den Harzkliniken ihre Gesundheit nicht anvertrauen wollen und daher in Kliniken außerhalb des Landkreises ausweichen, wird durch diese Erkenntnis nicht gestützt. Im Landkreis wurden im Jahr 2015 35.718 Fälle stationär versorgt. Dabei entfielen 45,8 Prozent aller Fälle auf die Asklepios Harzklinik Goslar, die zusammen mit der Asklepios Klinik Schildautal (34,2 Prozent), der Asklepios Harzklinik Bad Harzburg (8,0 Prozent) und der Asklepios Harzklinik Clausthal-Zellerfeld (3,0 Prozent) rund 91 Prozent aller im Landkreis im Jahr 2015 behandelten Fälle auf sich vereint. Lediglich neun Prozent entfielen auf die Privat-Nervenklinik Dr. Fontheim. Die Gutachter kommen in diesem Zusammenhang zu der Feststellung, dass der Versorgungsauftrag entsprechend des Krankenhausplans Niedersachsen – soweit dies aus der groben Betrachtung der Zahlenverhältnisse im Leistungsbereich abgeleitet werden kann – vom Krankenhaus wahrgenommen werde.

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