Was ändert sich im neuen Jahr?

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Zum neuen Jahr ändern sich einige Dinge, die auch viele Bürger in Goslar betreffen. RegionalGoslar.de sagt Ihnen, was sich 2016 ändert. Foto: Sina Rühland
Zum neuen Jahr ändern sich einige Dinge, die auch viele Bürger in Goslar betreffen. RegionalGoslar.de sagt Ihnen, was sich 2016 ändert. Foto: Sina Rühland | Foto: Sina Rühland



Goslar. Zum neuen Jahr ändern sich einige Dinge, die auch viele Bürger der Region betreffen. Ob höheres Briefporto, Termingarantie bei Fachärzten oder Erhöhungen beim Wohngeld – regionalGoslar.de sagt Ihnen, was sich 2016 ändert.

Wohngeld


Am 1. Januar 2016 tritt ein neues Wohngeldgesetz mit erheblichen Leistungsverbesserungen in Kraft. Erstmals seit dem Jahr 2009 werden die Miet- und Einkommensgrenzen an die aktuellen Verhältnisse angepasst. Die Wohngeldtabelle für Goslar finden Sie hier.

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Busfahren wird teurer. Foto: Anke Donner)


Tariferhöhung


In und um Goslar werden zum 1. Januar 2016 die Fahrpreise angehoben. Der Rat der Stadt Goslar sprach sich im Juli gegen die Erhöhung aus. Doch der Verbundtarif Region Braunschweig kann die Erhöhung auch ohne die Zustimmung durchsetzten. Die geänderten Tarife finden Sie hier.

Das Briefporto steigt


die Deutsche Post erhöht zum Jahreswechsel den regulären Preis für Standardbriefe. So darf ab Januar 70 Cent für die Marke bezahlt werden. Außerdem werden auch Maxibrief national, Einschreiben und einige Sendungen ins Ausland mehr kosten.

Termin-Garantie beim Facharzt


Personen, die gesetzlich krankenversichert sind, haben nach einem neuen Gesetz ab 2016 einen Anspruch auf einen zeitnahen Termin beim Facharzt. Bei Problemen sollen ab dem 23. Januar neue Servicestellen helfen können, die sicherstellen will, dass Patienten innerhalb einer Woche einen Termin bei einem Facharzt erhalten. Die Wartezeit darf insgesamt vier Wochen nicht überschreiten. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, muss die Servicestelle dem Patienten eine Untersuchung in einem Krankenhaus ermöglichen.

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Schon ein Rauchmelder für 5 Euro kann seinen Zweck erfüllen. Foto: Anke Donner


Rauchmelder sind Pflicht


Rauchmelder können Leben retten – die kleinen Geräte haben bislang dazu beigetragen, die Zahl der Brandtoten in Deutschland zu reduzieren. Aus diesem Grund gilt ab 2016 die generelle Einbaupflicht. In Niedersachsen läuft am 31. Dezember die Frist zur Nachrüstung von Bestandsbauten ab, so dass dort dann wie in den meisten anderen Bundesländern jedes Gebäude die kleinen Warngeräte an den Zimmerdecken haben sollte.

Besserer Service


Der Service im Straßenverkehrsamt des Landkreis Goslar soll ab dem kommenden Jahr verbessert werden. So sollen beispielsweise Kfz-Händler und Speditionen künftig aus dem Kreis der privaten Kunden ausgegliedert werden, wenn sie mehr als drei Vorgänge mitbringen. Zum anderen wird die Zulassungsstelle ab 2016 an Brückentagen ausschließlich für private Kunden öffnen.

Baden wird teurer


Ab dem 1. Januar treten die geänderten Tarife für die Bäder in Goslar und Vienenburg in Kraft. Die neuen Tarife finden Sie hier.

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Die Grundpreise steigen. Foto: Werner Heise


Grundpreis für Wasserzähler steigen


Der Netto-Grundpreis für Wasserzähler bis einschließlich einer Größe von Qn 2,5 (Durchflussmenge in m³/h) wird mit Wirkung zum 1.Januar von 4 Euro im Monat auf Monat auf 6,35 Euro im Monat steigen. Für Wasserzähler mit einer Durchflussmenge von mehr als 2,5 Qn sollen zukünftig 8 Euro im Monat fällig werden.

Steuer-ID für Kindergeld


Um Doppelzahlungen vorzubeugen, müssen Eltern ab dem 1. Januar 2016 ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) der Familienkasse schriftlich mitteilen, wenn sie ein Anrecht auf Kindergeld haben wollen. Die neue Regelung betrifft sowohl Eltern, die einen Neuantrag stellen, als auch Eltern, die bereits Kindergeld beziehen. Der Familienkasse muss dabei die Steuer-ID der Eltern und die des Kindes schriftlich mitgeteilt werden –E-Mail oder ein Anruf reichen nicht aus. Mit der neuen Regelung will die Bundesagentur für Arbeit das doppelte Auszahlen des Kindergeldes verhindern. Angst haben muss aber keiner, denn das Kindergeld wird zunächst weiter ausgezahlt, auch wenn Eltern ihre Steuer-ID nicht bis zum 1. Januar an die Familienkasse geschickt haben. Jedoch muss die Nummer im Laufe des Jahres nachgereicht werden. Zu finden ist die ID im Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern, im Einkommensteuerbescheid oder auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers. Wer seine Steuer-ID oder die seines Kindes nicht kennt, kann sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern anfordern.


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