Wenn das Weihnachtsgeschenk nicht gefällt

von Sina Rühland


Nicht das richtige Geschenk unter dem Weihnachtsbaum gehabt. Hier gibt es Tipps zum Umtausch. Symbolfoto:  Jan Borner
Nicht das richtige Geschenk unter dem Weihnachtsbaum gehabt. Hier gibt es Tipps zum Umtausch. Symbolfoto: Jan Borner | Foto: Jan Borner



Goslar. Ob Socken mit Comicmotiv, unnütze Küchenmaschinen oder das falsche Smartphone: Nicht immer trifft man beim Weihnachtsgeschenk die richtige Wahl. Wie man Enttäuschung unterm Weihnachtsbaum und Ärgernisse beim Umtausch vermeiden kann, verrät Mona M. Semmler von der Verbraucherzentrale in Braunschweig.

"Es gibt kein generelles Recht auf Umtausch. Gekaufte Ware ohne Mängel muss vom Händler nicht zurückgenommen werden. Ist man unsicher, ob die Farbe des Pullis oder das Schmuckstück dem Beschenkten auch gefallen werden, sollte unbedingt auf dem Kaufbeleg vermerkt werden, dass die Ware umgetauscht werden kann. Aber Vorsicht: Umtausch heißt nicht unbedingt Geld gegen Ware zurück, sondern der Händler kann auch einen Gutschein ausstellen oder nur direkt gegen neue Ware umtauschen. Um ganz sicher zu gehen, sollte man sich unbedingt die Geldrückgabe auf dem Kaufbeleg bestätigen lassen", so Semmler.

Akzeptiere der Verbraucher einen Gutschein, so sollte dieser mindestens ein Jahr oder sogar unbefristet gültig sein. Aber Achtung: Gutscheine verjähren nach drei Jahren. "Bei Käufen im Internet, am Telefon oder Katalog kann der Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen und die Ware zurückschicken", sagt Semmler. Bei einem Mangel habe der Kunde gesetzliche Ansprüche. Ein Mangel sei beispielsweise die abgeplatzte Spielzeugfarbe oder ein defektes Smartphonedisplay. Der Käufer könne vom Händler zunächst verlangen, das gleiche Produkt noch einmal zu liefern oder es zu reparieren – und zwar kostenlos für den Verbraucher, stellt Mona M. Semmler klar. "Erst wenn die Ersatzlieferung ebenfalls fehlerhaft ist oder die Reparatur zweimal fehlschlägt, kann der Käufer den Kaufpreis reduzieren oder vom Vertrag zurücktreten. Diese Sachmängelhaftung des Händlers besteht für 24 Monate nach Übergabe der Ware. Innerhalb der ersten sechs Monate wird vermutet, dass das Produkt bereits beim Kauf fehlerhaft war."

Garantien erklären lassen


Eine Garantie, die meist vom Hersteller gegeben wird, ist eine freiwillige Zusatzleistung über die gesetzliche Mangelhaftung hinaus. Die genauen Kriterien für eine gewährte Garantie sollten sich Verbraucher erklären lassen, bevor diese eine Kaufentscheidung beeinflussen. Die Bedingungen der Herstellung spielen für viele Menschen heute auch eine Rolle. Menschenwürdige Arbeitsverhältnisse, keine Kinderarbeit, zum Beispiel bei der Spielzeug- oder Teppichherstellung können von den Geschenkeeinkäufern erfragt werden.

Verkaufsoffener Sonntag


Wer sein ungeliebtes Weihnachtsgeschenk umtauschen oder Geschenkgutscheine einlösen möchte, hat am kommenden Sonntag den 27. Dezember die beste Gelegenheit. In Goslar öffnen die Händler von 13 bis 18 Uhr ihre Türen.


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