Zinkler kritisiert Tourismusabgabe


Symbolfoto: Werner Heise
Symbolfoto: Werner Heise | Foto: Werner Heise

Goslar. Anlässlich der Herbstinnungsversammlung der Dachdecker-Innung Goslar habe der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen, Uwe Zinkler, seine Kritik an dem städtischen Vorhaben zur Einführung einer Tourismusabgabe erneuert. Dies gab die Kreishandwerkerschaft heute in einer Pressemitteilung bekannt.


Obgleich, so Zinkler, zur Zeit noch eine Vielzahl von grundsätzlichen Fragen gänzlich ungeklärt seien, fordere die Stadt nunmehr über 7000 Gewerbetreibende und Freiberufler, Vermieter, und Verpächter zur Preisgabe ihrer im Jahr 2016 erzielten Nettojahresumsätze auf und erbitte von den Auskunftspflichtigen eine Eigenschätzung, in welchem Umfang diese vom Tourismus innerhalb des Stadtgebietes unmittelbar oder mittelbar profitiert hätten. Dies sei eine Farce, zumal noch nicht einmal der Begriff des Touristen geklärt sei. Zinkler warf die Frage auf, ob Bürger aus Beuchte, Dörnten oder Schladen, die in Goslar einen Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater aufsuchten oder lediglich einen Einkauf in einem Bäcker- oder Fleischerfachgeschäft tätigten, bereits als Touristen gelten.

Zinkler verwies auf Stellungnahme des Rechtsanwalts Elmenhorst


Als besonders bemerkenswert habe Zinkler den Umstand bezeichnet, dass der als ausgewiesener Fachmann auf diesem Gebiet tätige Fachanwalt Elmenhorst aus Bochum, der die Stadt bereits seit 2013 bei der Einführung dieses Vorhabens intensiv begleitet habe und die Erstellung einer rechtssicheren Satzung zugesichert haben soll, andernorts von der Einführung einer Tourismusabgabe abrät.

So habe Elmenhorst gegenüber der Stadt Trier nach Erstellung eines Gutachtens von der Einführung eines Tourismusbeitrages ausdrücklich abgeraten, zumal es viele Unwägbarkeiten und noch keine Rechtsklarheit in vielen Einzelfragen gebe. „In seiner umfangreichen und detaillierten Studie“, so die Rathaus-Zeitung - Wochenzeitung der Stadt Trier - vom 04.04.2017 wörtlich, „kommt der Bochumer Fachanwalt zu der Empfehlung, dass unter Berücksichtigung der seinerzeit vom Bundesverwaltungsgericht gegebenen Erläuterungen mit der notwendigen Unterscheidung zwischen Geschäfts- und Privatreisenden eine von den Gästen zu zahlende Bettensteuer am ehesten für die gewünschte Tourismusabgabe geeignet sei“.

Aus den vorerwähnten Gründen habe auch die Stadt Hildesheim erst jüngst auf die Einführung einer Tourismusabgabe verzichtet. Weshalb für Goslar etwas anderes gelten sollte, sei schlicht und einfach nicht nachvollziehbar. Daher sei es nunmehr höchste Zeit, so der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, dass auch der Rat der Stadt Goslar das höchst streitige und noch dazu mit vielen rechtlichen Risiken behaftete Vorhaben endlich beerdige.


mehr News aus Goslar