Zuzugsstopp in Salzgitter: Was hat sich seitdem getan?

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Vor der Zuzugsbegrenzung waren es noch rund 100 Personen monatlich, die nach Salzgitter kamen. Symbolfoto: Jan Borner | Foto: Jan Borner

Salzgitter. Das Medieninteresse war groß als Oberbürgermeister Frank Klingebiel erstmalig über die Belastungen Salzgitters durch die hohe Zahl ankommender Flüchtlinge sprach. Es wurden etliche Gespräche geführt, schließlich rang sich das Land eine Entscheidung ab und da war sie: Die Zuzugsbeschränkung. Doch wie sehen die Zahlen heute aus?


Stark reduziert


In der Zeit vom 30.September 2017 bis zum 31.Januar dieses Jahres sind 88 Personen nach Salzgitter gezogen, so teilt die Stadtverwaltung mit. Dies entspricht einen durchschnittlichen monatlichen Zuzug von 22 Personen. Zwischen dem 31.März 2017 und dem 30. September 2017, also vor der Zuzugsbeschränkung, waren es noch650 Personen beziehungsweise durchschnittlich monatlich 108 Personen.

Auch in den Schulen würde der Zuzug dementsprechend geringer ausfallen.Ob auch die Kindergärten durch den verminderten Zuzug entlastet werden, ließe sich zurzeit noch nicht genau sagen.

Das Niedersächsische Innenministerium hat am 9.Oktober im vergangenen Jahr mit Erlass die Ausländerbehörden in Niedersachsen angewiesen, eine Zuzugsbeschränkung für Salzgitter, als Nebenbestimmung zur Aufenthaltserlaubnis nach Prüfung in jedem einzelnen Fall aufzunehmen.

Ausnahme Salzgitter


Die über 50 kommunalen Ausländerbehörden in Niedersachsen müssen die Aufenthaltserlaubnis (AE), die nach diesem Zeitpunkt anerkannte Flüchtlinge erhalten, mit einer entsprechenden Nebenbestimmung versehen. Da anerkannte Flüchtlinge schon kraft Gesetz einer Wohnsitzbeschränkung auf Niedersachsen unterliegen, lautet diese Nebenbestimmung: "Wohnsitznahme nur zulässig im Gebiet des Landes Niedersachsen mit Ausnahme der Stadt Salzgitter".

Wer also am 10.Oktober 2017 anerkannt wurde oder eine Aufenthaltserlaubnis erhielt, hat bis zum 10.Oktober 2020 seinen Wohnsitz in Niedersachsen zu nehmen, darf aber nicht nach Salzgitter ziehen.

"Da dadurch bereits vorab eine Beschränkung der Auswahl des zukünftigen Wohnortes stattfindet - der betroffene Flüchtling also gar nicht erst nach Salzgitter ziehen darf - können wir die Anzahl der Flüchtlinge, die aufgrund dessen nicht nach Salzgitter kommen, nicht bemessen", erklärt Simone Kessner, Leiterin des Pressebüros Salzgitter.

Wie war die Regelung vorher?


"Mit dem Ursprungserlass des Niedersächsischen Innenministeriums vom 10.August 2016 wurde verfügt, dass alle Ausländer in Niedersachsen, die nach dem 31.Dezember 2015 als asylberechtigt, als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention oder als subsidiär schutzberechtigt anerkannt wurden oder denen erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis (AE) erteilt wurde, ihren Wohnsitz für 3 Jahre in Niedersachsen zu nehmen haben.

Wer also zum Beispiel am 1. August 2017 anerkannt wurde oder eine AE erhielt ist bis zum 1. August 2020 zur Wohnsitznahme in Niedersachsen verpflichtet. Eine weitergehende Regelung im Sinne einer Steuerung des Zuzugs durch eine positive oder negative Wohnsitzauflage gab es bis zum 9. Oktober 2017 in Niedersachsen nicht."


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