Zwangsoperation: Jugendamt Goslar erklärt sich

von Eva Sorembik


Das Familiengericht Goslar befasste sich heute mit dem Fall. Foto: Anke Donner
Das Familiengericht Goslar befasste sich heute mit dem Fall. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner)

Braunschweig/Goslar. Weil Eltern sich gegen die Implantation einer Hörprothese bei ihrem eineinhalbjährigen Sohn entschieden haben, soll sich der Chefarzt der HNO-Klinik des Städtischen Klinikums Braunschweig über eine Rechtsanwaltskanzlei an das Jugendamt gewandt haben (regionalHeute.de berichtete). Heute wurde der Fall vor dem Familiengericht verhandelt.


Dass der Fall nun vor demFamiliengericht gelandet ist, liege daran, dass das Jugendamt eine"Wächterfunktion" über die Fragen des Kindeswohls habe, wie Kreispressesprecher Maximilian Strache auf Nachfrage von regionalHeute.de berichtet.

"Wir sind von der Klinik über den Fall informiert worden", so Strache. Da das Jugendamt verpflichte sei, allen Hinweisen, die auf eine Gefährdung des Kindeswohls hindeuten könnten, nachzugehen, sei ein Sozialarbeiter bei der Familie gewesen und habe sich alle Sichtweisen angehört, beschreibt der Kreispressesprecher das bisherige Prozedere in dem Fall.

Keine akute Kindeswohlgefährdung


"Akut haben wir keine Kindeswohlgefährdung feststellen können", so Strache. Nichtsdestotrotz gab es für das Jugendamt weiter Handlungsbedarf. Durch seine"Wächterfunktion" müsse das Jugendamt bei seinen Entscheidungen auch berücksichtigen, wie es im Hinblick auf die Zukunft um das Wohl des Kindes bestellt sei. Im vorliegenden Fall gehe es um fachspezifische Fragen,betont der Kreispressesprecher. Neben derim Raum stehenden Fragen, ob der Eingriff gefahrlos vorgenommen werden könne, seien auch Fragen der Ethik zu beantworten, gibt Strache zu bedenken. Die Beantwortung dieser Fragen erfordere die Zurateziehung von Experten, was im Rahmen des Gerichtsverfahrens erfolge.

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