Zweckverband Wolfenbüttel/Goslar vorerst auf Eis gelegt

von Marian Hackert


Ein möglicher Zweckverband zwischen den Landkreisen Goslar und Wolfenbüttel war einer der Hautpunkte des Betriebsausschusses der Kreis-Wirtschaftsbetriebe. Foto: Marian Hackert
Ein möglicher Zweckverband zwischen den Landkreisen Goslar und Wolfenbüttel war einer der Hautpunkte des Betriebsausschusses der Kreis-Wirtschaftsbetriebe. Foto: Marian Hackert

Wolfenbüttel. Die Gründung eines Zweckverbandes oder der Abschluss von Zweckvereinbarungen zwischen den Landkreisen Wolfenbüttel (Eigenbetrieb Wirtschaftsbetriebe Wolfenbüttel/WLW) und Goslar (Eigenbetrieb Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar) soll vorerst nicht umgesetzt werden. Dies teilte Kreisbaurat Claus-Jürgen Schillmann im Rahmen des Betriebsausschusses der Kreis-Wirtschaftsbetriebe mit.


In Auswertung des Gutachtens kamen die Verwaltungsvorstände der Landkreise und die Betriebsleitungen der Eigenbetriebe laut Schillmann zu dem Ergebnis, dass bei den derzeit bestehenden Rahmenbedingungen es zu keinen derart signifikanten Wirtschaftlichkeits- und Synergieeffekten komme, die zum jetzigen Zeitpunkt die Gründung eines Zweckverbandes oder den Abschluss von Zweckvereinbarungen sinnvoll erscheinen lassen. Hintergrund dafür sei einerseits die Erkenntnis, dass langfristige Verträge, insbesondere im Bereich der Abfallwirtschaft, erst in den Jahren ab 2021/2023 auslaufen. Darüber hinaus bestünden zum jetzigen Zeitpunkt noch Schwierigkeiten bei der Darstellung von Deponiestilllegungskosten.

Punktuelle Projekte sollen Vertrauen stärken


Vor diesem Hintergrund erfolgt nun Seitens der Verwaltung der Beschlussvorschlag, zum jetzigen Zeitpunkt weder eine Zweckverbandsgründung noch einen Abschluss von Zweckvereinbarungen vorzunehmen, sondern weitere Überlegungen auf Basis des Gutachtens erst zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufzunehmen. Der Zeitraum bis dahin solle jedoch dazu genutzt werden, das Vertrauen in die gemeinsame Zusammenarbeit durch punktuelle Projekte zu stärken. Stichworte seien hier die Bereiche Beschaffung, strategische Planung und Digitalisierung und damit eine Offenheit für interkommunale Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu fördern.

Die Verwaltungen werden weiterhin beauftragt, mit dem Auslaufen langfristig vertraglicher Bindungen weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit der Eigenbetriebe zu eruieren und – unter Beteiligung der politischen Gremien – gegebenenfalls konkrete Schritte zur Verwirklichung einzuleiten. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde einstimmig verabschiedet.


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