Zwischen Berufseid und Meinungsfreiheit

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Darf ein Polizist seine politische Meinung vertreten? Symbolfoto: Robert Braumann | Foto: Werner Heise



Goslar. Die Beamten der Polizei - sie stehen auf Demonstrationen zwischen den Fronten, ihr Beruf verbietet eine öffentliche Meinung, dafür haben sie einen Eid geleistet. Doch der Mensch hinter der Uniform darf seine Meinung vertreten, auch öffentlich. Doch wie schmal ist der Grad zwischen Berufseid und Meinungsfreiheit? 

Rechts, links, oder dazwischen - so lange eine Polizistin oder ein Polizist eine Uniform trägt, muss er politische Neutralität wahren, erklärt Goslars Polizei-Sprecher Reiner Siemers. Doch nicht selten wird Polizisten vorgeworfen, ihre politische Orientierung im Beruf auszuleben. Erst im August kritisierte die Grüne Jugend Göttingen den Umgang der Polizei mit den Demonstranten während einer Kundgebung in Goslar (regionalGoslar.de berichtete). Der Grad ist schmal, denn wann ist ein Polizist nur noch Mensch und wann ist der Mensch ein Polizist? Und darf er im Privatleben einer Partei angehören, die in der Gesellschaft vielleicht auf Ablehnung stößt? Darf sich ein Polizist in seiner Freizeit einer Partei anschließen, deren Gesinnung rechter Natur ist? Und wie viel davon darf er in der Öffentlichkeit vertreten?

Doch ohne Uniform ist der Polizist eben auch nur ein Mensch, der frei in seiner Entscheidung und Meinung sein darf, auch wenn dies nicht immer auf Verständnis stößt. "Für welche Partei die Kollegen in ihrer Freizeit sympathisieren, ist ihre Angelegenheit und steht ihnen frei. So lange es keine Partei ist, die gegen die freiheitlich demokratischen Grundlagen verstößt", so Siemers. Doch kein Beamter darf im Dienst seine politische Einstellung nach außen transportieren - egal, in welche Richtung diese geht, darauf hat er einen Eid geschworen, weiß Siemers. Sollte es innerhalb einer Dienststelle zu fragwürdigen politischen Stellungen eines Beamten kommen, wird es eine Überprüfung geben. Hat sich ein Beamter einer verbotenen Gruppe oder Partei angeschlossen, kann das Konsequenzen haben und es droht die Einleitung eines Disziplinarverfahrens.


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